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Energieversorger: FU-Professor wirft Gasag Betrug vor

Kurt Markert, früher beim Kartellamt, erstattet wegen Preiserhöhungen Anzeige gegen den Berliner Gasversorger Gasag.

Berlin - Die Rechtsanwälte des Berliner Gasversorgers Gasag kennen sich aus vor Gericht. Sie mussten sich schon mit hunderten enttäuschten Kunden befassen, die in den vergangenen Jahren Zivilklagen gegen das Unternehmen und seine Verantwortlichen eingereicht haben. Meist ging es dabei um die Rechtmäßigkeit spezieller Vertragsklauseln oder Entschädigungsforderungen nach Preiserhöhungen. Oft verließen die Gasag-Vertreter den Saal als Sieger. Doch jetzt müssen sich die Hausjuristen mit einem Fall befassen, bei dem sie tief ins Strafgesetzbuch schauen müssen: Ein erfahrener Energieexperte hat Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges erstattet.

Kurt Markert, ehemals Direktor beim Bundeskartellamt und heute Honorarprofessor der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, schickte die Anzeige am vergangenen Dienstag an die Staatsanwaltschaft Berlin. Die Behörde konnte den Eingang am Freitag noch nicht bestätigen, verwies aber darauf, dass es ein paar Tage dauern könne, bis die Anzeige zur Prüfung aufgenommen werde. Ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren aufnimmt und ob es am Ende zu einem Strafprozess kommt, ist also noch offen.

In dem dreiseitigen Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt, begründet der 76-Jährige seinen Betrugsvorwurf ausführlich. Er verweist auf Preiserhöhungen der Jahre 2005 und 2006, bei denen die Gasag sich auf Preisanpassungsklauseln in den Verträgen der Tarife „Vario“, „Aktiv“ und „Fix“ gestützt hatte. Der Bundesgerichtshof  hatte diese Klauseln vergangenen Juli für unwirksam erklärt. Ob daraus folgt, dass die Gasag rund 350 000 betroffenen Kunden Geld zurückzahlen muss, ist umstritten. Die Gasag sagt nein, die Verbraucherzentrale Berlin sagt ja: Sie hat sich die Ansprüche von 194 Gasag-Kunden abtreten lassen und im Dezember Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.

Energieexperte Markert schreibt in seiner Strafanzeige, dass sich die Gasag in diesen Fällen „ungerechtfertigt bereichert“ habe. Das gelte zumindest für die rund 50 000 Kunden, die den Preiserhöhungen widersprochen beziehungsweise nur unter Vorbehalt gezahlt hätten. Sein Vorwurf geht aber noch weiter: Das Unternehmen habe durch öffentliche Äußerungen versucht, bei Kunden den Irrtum hervorzurufen, dass sie keine Ansprüche hätten. Dabei spiele die Gasag auf Zeit, wissend, dass mögliche Ansprüche der Kunden nach drei Jahren verjähren. „Dieser Versuch erfolgt in der offensichtlichen Absicht, diese Kunden davon abzuhalten, ihren Rückerstattungsanspruch gegen die Gasag geltend zu machen, und ihr damit einen ihr von Rechts wegen nicht zustehenden und daher rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“.

Formal richtete Markert seine Anzeige gegen „die in dieser Sache verantwortlichen Personen“. Konkrete Namen nennt er nicht, geht aber davon aus, dass – sollte die Staatsanwaltschaft auf seine Strafanzeige hin Ermittlungen aufnehmen – sich diese auch gegen die beiden Chefs des Versorgers richten: Das wären der 50-jährige Andreas Prohl, seit 2002 Vertriebvorstand, und sein gleichberechtigter Kollege Olaf Czernomoriez. Der 59-Jährige ist seit Juli 2005 Finanzvorstand der Gasag.

Auf Markerts Strafanzeige angesprochen, teilte das Unternehmen am gestrigen Freitag schriftlich mit: „Der Gasag ist bekannt geworden, dass Herr Prof. Dr. Kurt Markert Strafanzeige gegen die Gasag erstattet hat. Die darin enthaltene Anschuldigung ist falsch. Die Gasag hat zu keinem Zeitpunkt ihre Kunden getäuscht. Das Unternehmen hat seine Rechtsauffassung, dass Kunden keine Rückzahlungsansprüche zustehen, öffentlich erläutert. Von dieser Rechtsauffassung ist die Gasag nach wie vor überzeugt und vertritt sie in laufenden Gerichtsverfahren.“ Kevin P. Hoffmann

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