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Entschädigungszahlungen: Der Krieg ist bezahlt – nach 91 Jahren

Ende der Entschädigungszahlungen: Die Bundesrepublik wird an diesem Wochenende nach über neun Jahrzehnten endgültig ihre finanziellen Schulden aus dem Ersten Weltkrieg begleichen.

Frankfurt am Main - Mit dem zwanzigsten Jahrestag der Wiedervereinigung am Sonntag werden letzte Zinszahlungen in Höhe von fast 200 Millionen Euro für Staatsanleihen fällig, die in den 1920er Jahren aufgelegt wurden, um die Entschädigungszahlungen Deutschlands nach dem Krieg zu finanzieren. Die Zahlungen waren 1919 im Vertrag von Versailles festgelegt worden und sollten Frankreich und Belgien für die Kosten entschädigen, die den Ländern durch den Krieg entstanden waren. Die Belastungen des Deutschen Reichs durch die Versailler Verträge galten als begünstigender Faktor für die Machtergreifung Hitlers.

Hintergrund des Endes der Entschädigungszahlungen pünktlich zum zwanzigsten Jahrestag der Wiedervereinigung ist das Londoner Schuldenabkommen von 1953, in dem sich die Bundesrepublik gegenüber den Alliierten verpflichtet hatte, die Auslandsschulden des Deutschen Reiches zu übernehmen. Diese waren während des Zweiten Weltkriegs nicht mehr bedient worden. Die Regelung sah vor, dass Deutschland Anleihen zur Finanzierung der Schulden aus dem Ersten Weltkrieg erstattet. Offen blieben jedoch Zinszahlungen für die Anleihen für die Jahre 1945 bis 1952.

Die Vereinbarungen von 1953 sahen vor, dass diese Zinszahlungen erst im Falle einer Wiedervereinigung Deutschlands fällig werden sollen. Mit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung wurden dann am 3. Oktober 1990 neue Anleihen aufgelegt, welche die noch offenen Zinszahlungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren regeln sollten. Wegen dieser Regelung hat Deutschland dann am Sonntag seine Reparationszahlungen nach 91 Jahren endgültig abbezahlt. AFP

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