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Wirtschaft: Entschuldung soll einfacher werden

Justizministerium legt Gesetzentwurf für Privatinsolvenzen vor

Berlin – Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Dienstag die Eckpunkte eines neuen Insolvenzverfahrens für Privatleute vorgestellt. Das neue Verfahren, soll vor allem Geld sparen, denn die Bundesländer klagen über die hohen Kosten, die sie tragen müssen.

Seit 1999 gibt es im deutschen Recht die Möglichkeit der so genannten Restschuldbefreiung. Wer sechs Jahre lang versucht unter Aufsicht eines Treuhänders so viel Geld wie möglich an die Gläubiger zu zahlen, dem werden die restlichen Schulden nach sechs Jahren sogenannten Wohlverhaltens gestrichen. Doch insbesondere die Amtsgerichte und die Insolvenzrichter klagen über die Masse der Verfahren. Die Kosten des Verfahrens, rund 2500 Euro pro Fall, muss eigentlich der Schuldner tragen. Ist dieser jedoch völlig mittellos, blieben die Länder darauf sitzen. Laut Bundesjustizministerin ist jedoch in 80 Prozent aller Privatinsolvenzverfahren der Schuldner völlig mittellos.

Nach dem Entwurf wird das aufwendige Insolvenzverfahren vor Gericht „übersprungen“. Das Gericht prüft nur noch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und lehnt gegebenenfalls „mangels Masse“ eine Verfahrenseröffnung ab. Der Fall geht sofort an einen Treuhänder. Der Schuldner muss nun zusammen mit seinem Treuhänder Formulare (insgesamt 35 Seiten) zu seinen Vermögensverhältnissen ausfüllen und mit einem Gerichtsvollzieher erörtern. Danach kündigt das Gericht die sechsjährige Wohlverhaltensperiode an. Zusätzlich muss der Gläubiger pro Monat 13 Euro für die Kosten des Verfahrens tragen.

Die 20 Prozent der Gläubiger, die noch über finanzielle Mittel verfügen, müssen sich weiterhin nach dem alten Verfahren um eine Restschuldbefreiung bemühen.

Der Gesetzentwurf soll nun den Verbänden zugeleitet werden. Die Bundesjustizministerin hofft, dass das Gesetz Anfang 2008 in Kraft treten kann. Den Belangen der Länder, „weniger zu zahlen“, sei Rechnung getragen, die Gläubiger seien durch den Treuhänder auch in Zukunft geschützt. dr

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