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Wirtschaft: Eon: Energiekonzern lässt Berliner Landgericht über die Zukunft der Bewag entscheiden

Nach der Einigung mit dem Land Berlin über den Verkauf seines Bewag-Pakets an die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) hat der Energiekonzern Eon jetzt, wie gestern angekündigt, gerichtliche Schritte gegen Southern Energy eingeleitet. Ein Unternehmenssprecher sagte am Donnerstag, man habe beim Landgericht Berlin Widerspruch gegen die von den Amerikanern dort am 16.

Nach der Einigung mit dem Land Berlin über den Verkauf seines Bewag-Pakets an die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) hat der Energiekonzern Eon jetzt, wie gestern angekündigt, gerichtliche Schritte gegen Southern Energy eingeleitet. Ein Unternehmenssprecher sagte am Donnerstag, man habe beim Landgericht Berlin Widerspruch gegen die von den Amerikanern dort am 16. August erwirkte Einstweilige Verfügung eingelegt. Diese blockiert die endgültige Übertragung der Eon-Anteile an HEW zum 1. Januar 2001. Ein Southern-Sprecher begrüßte die Beschwerde, weil sie zu rechtlicher Klarheit beitragen könne.

Parallel zu der gerichtlichen Auseinandersetzung läuft ein von Southern eingeleitetes Schiedsverfahren. Die Amerikaner bestehen auf einem Vorkaufsrecht für die aus kartellrechtlichen Gründen frei werdenden Anteile. Sie bestreiten, dass Eon diese ohne ihre Zustimmung an Dritte verkaufen könne. Southern hält an der Bewag 26 Prozent und hat die unternehmerische Führung.

Verbunden mit der Auseinandersetzung zwischen Southern und Eon bei der Bewag ist auch die Ausgestaltung eines neuen nordostdeutschen Stromkonzerns unter Einschluss von Veag und Laubag. Es wird erwartet, dass Eon und RWE die dort frei werdenden rund 82 Prozent Anteile ebenfalls an HEW und ihre schwedische Mutter Vattenfall veräußern wollen. Mit der Zustimmung des Berliner Senats zum Einstieg bei der Bewag hat HEW eine Hürde für den angestrebten Weg zur vierten Kraft auf dem deutschen Strommarkt genommen.

Ein gemeinsames Gebot von HEW und Bewag war nicht zu Stande gekommen, weil HEW darauf bestand, zunächst die Mehrheit an der Bewag zu bekommen. Southern wiederum hatte ein gemeinsames Gebot unter Ausklammerung der Eigentümerfrage angeboten. Jetzt bieten HEW und Bewag getrennt.

Die mündliche Verhandlung der Eon-Beschwerde vor dem Landgericht dürfte in etwa zwei Wochen erfolgen. Dabei geht es um den vom Gericht untersagten sofortigen Vollzug des HEW/Eon-Vertrages. Würde die einstweilige Anordnung aufgehoben werden, könnte das Geschäft umgehend erfolgen. Sollte dann wiederum das parallele Schiedsverfahren zu Gunsten von Southern ausgehen, könnten die Amerikaner wahrscheinlich nur noch Schadensersatz geltend machen. Nachdem die Berliner Justiz bereits in der mündlichen Verhandlung um die Einstweilige Verfügung des Landes Berlin gegen den Verkauif der Eon-Anteile klar gewertet hatte, dass der Kaufvertrag zwischen dem Land und Southern/Eon keine klaren rechtlichen Aussagen zulasse - eine relative Beliebigkeit bei der Rechtsprechung in erster Instanz möglich ist - ist es wahrscheinlich, dass im Rechtsstreit Eon-Southern das Berliner Landgericht zugunsten der Eon entscheiden und die Einstweitlige Verfügung von Southern aufheben wird. Eon erhielte dann ein Zeitfenster, um HEW seine Bewag-Aktien verkaufen zu können. Bewag und HEW könnten danach gemeinsam für Veag/Laubag bieten. Southern wäre Gelegenheit gegeben, seine Rechtsposition vor Gericht durchzuklagen.

Für das komplizierte Schiedsverfahren hat bislang nur Southern einen neutralen Schiedsrichter ernannt. Eon muss noch entscheiden. Dabei ist Streit nicht ausgeschlossen, da jede Seite die Neutralität des Vertreters der anderen Seite in Frage stellen könnte. Beide Schiedsrichter müssen sich auf einen weiteren Obmann als Vorsitzenden verständigen. Ein Schiedspruch ist endgültig.

An diesem Mittwoch ist die Gebotsfrist für den Verkauf der Anteile von Eon und RWE/VEW an den Unternehmen der ostdeutschen Stromindustrie abgelaufen. Mit einer Entscheidung, wer die so genannte vierte Kraft in der deutschen Stromwirtschaft bilden wird, wird spätestens bis zum 13. Dezember gerechnet.

asi

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