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Eon: Was wird dem Energiekonzern vorgeworfen?

Rechtsexperten fordern strafrechtliche Ermittlungen gegen den Eon-Konzern. Was werfen die Juristen den Strommanagern vor?

Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften richten sich gemeinhin nur an ein sehr begrenztes Publikum. Doch die Herausgeber der „Zeitschrift für Neues Energierecht“ suchen dieser Tage die Öffentlichkeit. Anlass dafür sind die in der jüngsten Ausgabe erschienenen Expertisen über mögliche Verstöße von Deutschlands Stromkonzernen gegen das Kartell- und Börsenrecht.

Darin kleiden die Rechtsexperten ihre Erkenntnisse zwar in die fein ziselierte Fachsprache ihrer Zunft. Aber die erhobenen Vorwürfe sind hart und richten sich insbesondere gegen den Marktführer Eon. Der Konzern habe allein im Jahr 2007 3,6 Milliarden Euro „rechtswidrig verdient“, schreibt der Energierechtsanwalt Peter Becker, der der Stromwirtschaft seit Jahren über zahlreiche Prozesse eng verbunden ist. Noch weiter geht Matthias Jahn, Professor für Strafrecht an der Universität Nürnberg und Richter am dortigen Oberlandesgericht. Gegen Eon gebe es einen „Anfangsverdacht“ auf „Börsenbetrug“ und „Kursmanipulation“, erklärt Jahn. Darum seien „strafrechtliche Ermittlungen zwingend geboten“.

Worauf beruhen die Vorwürfe?

Becker, Jahn und weitere Autoren stützen ihre Vorwürfe vor allem auf die Ermittlungen der EU-Kommission. Diese hatte im Mai 2006 die Geschäftsräume von Eon durchsuchen lassen und dabei rund 60 000 Seiten umfassende Akten sichergestellt, um Beweise für Verstöße gegen das Kartellrecht zu finden. Das genaue Ergebnis der Ermittlungen ist bis heute geheim. Doch Beamte des Bundeskartellamts nutzten die Funde der EU-Kollegen für ein Gutachten in einem anderen Verfahren gegen Eon. Darin beschreiben sie, wie die Konzernabteilung „Eon Sales & Trading“ (EST) über die Zurückhaltung von verfügbaren Kraftwerkskapazitäten systematisch überhöhte Preise für Strom herbeigeführt haben soll.

Wie funktionieren die Manipulationen?

Der über die Börse ermittelte Strompreis richtet sich stets danach, wie teuer die jeweils letzte Megawattstunde ist, die zur Deckung des aktuellen Bedarfs benötigt wird. Diese sogenannte Spitzenlast liefern zumeist Gas- und Speicherkraftwerke, deren Kosten in der Regel ein Vielfaches über denen von Atom- oder Wasserkraftwerken liegen. Wenn die Betreiber ihre längst abgeschriebenen – und darum kostengünstigen – Kernkraftwerke nicht mit voller Last betreiben und so einen Teil der Kapazität gar nicht auf den Markt kommt, wird umso mehr Spitzenlaststrom benötigt. Dies erhöht wiederum den Preis für die gesamte verkaufte Strommenge und damit die Erlöse der ganzen Branche.

Welche Belege gibt es dafür?

Nach Meinung der Kartellwächter sind die Eon-Händler genau nach diesem Schema vorgegangen. Als Beleg führten die Beamten eine Vorlage der EST für eine Vorstandssitzung vom Dezember 2003 an. Darin heißt es zum Thema „Strompreispolitik“: „Von März bis Juni 2003 hat ein intensiver Einsatz des Eigenhandelsbuchs zur Initiierung von Marktpreissprüngen beigetragen.“ Ganz offen hielten die Eon-Händler sogar fest, ihre EST habe „als Treiber des Marktes sehr großen Anteil am Durchstoßen eines Zielpreises“. Mit anderen Worten: Die Preistreiberei war erklärtes Ziel.

An einem Beispiel erklärten die EST- Experten auch gleich, wie sich der Gewinn damit erhöhen lässt. Demnach betrugen nach Darstellung des Kartellamtes „die entgangenen Deckungsbeiträge durch einen Kraftwerksstillstand minus 25 Millionen Euro. Dem standen Deckungsbeiträge in Höhe von plus 40 Millionen Euro gegenüber, verursacht durch die Verknappung und in der Folge gestiegene Marktpreise.“ Darum empfahlen die Eon-Strategen in dem Vorstand die „Fortsetzung der Strompreispolitik mit dem Ziel der Preisstabilisierung auf hohem Niveau“.

Was sagt der Konzern zu den Vorwürfen?

Trotz solch deutlicher Hinweise ließ Eon-Chef Wulf Bernotat alle Vorwürfe zurückweisen. Der Schriftsatz des Kartellamtes enthalte eine „völlig selektive Ansammlung von Informationen“ mit „einseitigen Interpretationen und vielen unbewiesenen Behauptungen“, hieß es in einer Erklärung des Konzerns. Auf einen offenen Kartellprozess wollten es die Eon-Manager gleichwohl nicht ankommen lassen und handelten lieber einen Deal zur Niederschlagung des Verfahrens mit der EU-Kommission aus. Darum muss der Konzern nun sein Übertragungsnetz verkaufen und deutsche Kraftwerke mit einer Leistung von 4000 Megawatt an andere Unternehmen abgeben, um mehr Raum für Wettbewerb zu schaffen.

Der Kuhhandel hinderte die Kommissionsbeamten freilich nicht daran, den Grund dafür noch einmal ausdrücklich festzuhalten. So heißt es in der offiziellen Entscheidung der Kommission zum Abschluss des Verfahrens vom vergangenen November, es „bestehe Grund zu der Annahme, dass zwischen 2002 und 2007 verfügbare Erzeugungskapazität über hunderte von Stunden, das heißt wiederholt und andauernd über mehrere Jahre, zurückgehalten worden sein könnte (…), um damit einen Anstieg der Strompreise zum Nachteil der Verbraucher zu bewirken“.

Welche Konsequenzen hat das?

Bewiesen ist damit noch nichts. Aber die vorliegenden Dokumente begründeten mindestens den für Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht, meint Strafrechtsexperte Jahn. Warum die am Standort der Strombörse zuständige Staatsanwaltschaft Leipzig bisher nicht ermittle, könne er sich auch nicht erklären, sagte Jahn, der selbst früher als Staatsanwalt in Frankfurt am Main tätig war. Das „Legalitätsprinzip“ lasse eigentlich „keine andere Wahl“, als ein Verfahren zu starten. Auf Anfrage erklärte der Leipziger Oberstaatsanwalt Lutz Lehmann, es gebe zwar derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen Eon. Allerdings werde man „anhand der übermittelten Unterlagen prüfen, ob zureichende Anhaltspunkte für strafbare Handlungen vorliegen“.

Zu ermitteln wäre entweder wegen des im Strafgesetzbuch definierten „Börsenbetrugs“ oder wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz, das Kursmanipulation ausdrücklich unter Strafe stellt. Käme es zu einer Verurteilung, könnten Geldstrafen oder auch eine Haft von bis zu fünf Jahren für die Verantwortlichen verhängt werden. Möglicherweise, so sagt Jahn, gehe es auch um „Betrug in einem besonders schweren Fall“, dafür gebe es einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft.

Was hätten die Verbraucher davon?

Ein entsprechendes Urteil könnte eine Welle von Schadenersatzansprüchen gegen den Konzern von Seiten der Stromkunden auslösen. „Die Dimensionen wären beträchtlich“, schreibt Energierechtler Becker. Allein Eon habe nach seinen Berechnungen im Jahr 2007 für seine verkauften 156 Milliarden Kilowattstunden „,3,6 Milliarden Euro zu viel verlangt“. Berechne man die möglicherweise ungerechtfertigten Erlöse der anderen Konzerne RWE, Vattenfall und EnBW mit ein, ergebe sich sogar ein Anspruch von 13,4 Milliarden Euro.

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