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Bester Laune trat Catherine Dussmann vor ein paar Tagen beim Neujahrsempfang der Charité auf, neben Karl Max Einhäupl, Vorstandsvorsitzender der Charité und Freund der Familie, sowie Senatorin Dilek Kolat und Bürgermeister Michael Müller.

© DAVIDS/Sven Darmer

Erbschaftsstreit zwischen Mutter und Tochter: Vorteil für Frau Dussmann

Bewegung im Konflikt um das geänderte Testament: Gutachter bestätigt Testierfähigkeit von Konzerngründer Peter Dussmann.

Die Welt der Catherine von Fürstenberg-Dussmann ist wieder einigermaßen in Ordnung. Dank Pedro Faustmann. Der Neurologe aus Bochum hat gutachterlich bestätigt, was Fürstenberg-Dussmann seit Langem behauptet: Ihr Ehemann Peter Dussmann war am 25. Mai 2010 bei Sinnen und durchaus in der Lage, sein Testament zu verändern.

Diese Einschätzung Faustmanns ist ein paar Hundert Millionen Euro wert, denn das Gutachten spielt eine herausragende Rolle im Erbstreit zwischen Mutter und Tochter. Peter Dussmann, nach Schlaganfällen pflegebedürftig, hatte an jenem Tag im Mai das Testament zugunsten seiner Ehefrau und zulasten seiner Tochter geändert. Statt einer Erbquote von 50:50 für Mutter und Tochter gab es nun für die Ehefrau 75 Prozent am Milliardenkonzern – und nur noch den Pflichtteil von 25 Prozent für die Tochter. Die klagt dagegen und wirft der Mutter Erbunwürdigkeit vor, da sie das korrekte erste Testament durch ein mutmaßlich unkorrektes und auf Catherine Dussmanns Betreiben zustande gekommenes zweites Testament ersetzt habe. Der Vater, so die Argumentation, sei viel zu schwer beeinträchtigt gewesen, um eine Testamentsänderung nach eigenem Willen durchzuführen. Vielmehr habe die Mutter das veranlasst, und der Wille des Vaters wurde entstellt, wie Juristen sagen.

Am 25.5.2010 wurde das Testament geändert

Aus neurologisch-psychiatrischer und medizinischer Sicht kann eine Testierunfähigkeit bei Peter Dussmann am 25. Mai 2010 nicht festgestellt werden, heißt es nun im Gutachten Faustmanns. Auf 164 Seiten fasst der Neurologe zusammen, was ihm bei der Sichtung der rund 5000 Seiten Aktenmaterial relevant erschien. Faustmann ist auf die Akten angewiesen, denn von den drei Personen, die am 25. Mai 2010 zugegen waren, gibt es nur noch den Notar. Peter Dussmann starb im September 2013, der Arzt ein Jahr später. Der Notar wiederum verließ sich auf die Expertise des Arztes und bescheinigte Dussmann Testierfähigkeit. Peter Dussmann wurde damals der Text des Testaments vorgelesen, einzelne Passagen soll er mit Ja goutiert haben, am Ende unterschrieb der Arzt als Zeuge das Testament, was juristisch korrekt ist. Damit war die Testamentsänderung zulasten der Tochter Angela vollzogen. Und der Ärger ging richtig los.

1981 schrieb Dussmann sein erstes Testament

Peter Dussmann ist einer der herausragenden deutschen Unternehmer der vergangenen Jahrzehnte. In den 1960er Jahren bietet er in München einen Haushaltsservice für Junggesellen an, aus dem einer der größten Dienstleistungskonzerne des Landes wird mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz und 60 000 Mitarbeitern. 1981, kurz vor der Geburt der Tochter Angela, das einzige Kind der Eheleute Dussmann, verfügt der Unternehmer in einem handschriftlichen, knapp zwei Seiten umfassenden Testament, dass Ehefrau und Tochter ihn jeweils zur Hälfte beerben mögen. Dieses Testament sollte fast 30 Jahre gültig bleiben.

Sommerfest am Schloss Bellevue 2002 mit der Familie Dussmann.
Sommerfest am Schloss Bellevue 2002 mit der Familie Dussmann.

© adolph press REETZ

Angela, die keine Neigung hat, ins väterliche Geschäft mit Gebäudedienstleistungen und Pflegeeinrichtungen einzusteigen, heiratet 2006 Ronald Göthert. Ein Esoteriker, der sich mit feinstofflichen Ebenen und deren Bedeutung für den Menschen beschäftigt. Der Schwiegervater mit seiner zupackenden und durchsetzungsstarken Art ganz von dieser Welt, war entsetzt über die Wahl der Tochter und schuf eine Stiftung, damit nach seinem Tod das Ehepaar Göthert nur ja nicht direkt Einfluss nehmen könne auf die Firma.

Dussmann kann kaum noch sprechen

Peter Dussmann hatte Ende der 1990er Jahre einen Schlaganfall erlitten und wusste um eine lebensgefährliche Arterienverkalkung. Bei einem weiteren schweren Schlaganfall im Oktober 2008 wird das Hirn so geschädigt, dass Dussmann teilweise gelähmt ist und kaum noch sprechen kann. Anderthalb Jahre später ändert er das Testament.

Auch mithilfe der Medien stellen dann im Frühjahr 2015 die Tochter und ihre Anwälte die Testierfähigkeit infrage. Öffentlich wird aus Krankenakten zitiert, wonach Peter Dussmann bisweilen auf das Pflegepersonal losging und überhaupt häufiger Aussetzer hatte, die darauf schließen ließen, dass er nicht mehr Herr seiner Sinne war. Die Ehefrau ist entsetzt über die Darstellungen. Mit Faustmanns Gutachten erhält Catherine Dussmann nun Genugtuung.

Qualität des Gutachtens wird angezweifelt

Aufgrund der Aktenlage sieht Faustmann weder eine Bewusstseinsstörung noch „Anhaltspunkte für eine Störung der situativen Orientierung“ oder „Aufmerksamkeitsdefizite“. Auf der Seite der Ehefrau wird die Qualität des Gutachtens für „gut“ befunden. Und es ist auch nicht überraschend, dass auf der Seite von Tochter Angela „methodische Defizite“ beklagt und die Faustmann-Ergebnisse insgesamt als „völlig ungeeignet“ zurückgewiesen werden. Die Anwälte Angela Götherts arbeiten derzeit an eine Stellungnahme, mit der Faustmanns Expertise in Zweifel gezogen wird. Das Landgericht Berlin hat dazu eine Frist bis Ende Februar gesetzt. Anschließend werden die Anwälte von Catherine Dussmann auf die Stellungnahme der gegnerischen Seite reagieren, bevor dann irgendwann das Gericht zur Verhandlung einlädt. Vielleicht im Herbst. Vielleicht aber auch erst im nächsten oder übernächsten Jahr, sollte das Gericht noch ein weiteres Gutachten einholen.

Ein Vergleich ist nicht in Sicht

Derweil geht das Leben im Hause Dussmann weiter, die Geschäfte laufen gut, und auch die Gesellschafterinnen – Mutter wie Tochter – bemühen sich, den Erbkonflikt vom Konzern fernzuhalten. Ein Zusammentreffen der Gesellschafterinnen gibt es nicht, die Tochter schickt ihren Anwalt zu unumgänglichen Terminen im Unternehmen. Und so ist auch eine Vergleichslösung derzeit nicht in Sicht. „Zwischen Mutter und Tochter liegt ein Ozean, über den man keine Brücke bauen kann“, sagt ein Anwalt.

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