zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig

Finanzhof findet, dass Regel gegen Gleichheitsgrundsatz verstößt

Düsseldorf (asr/ke/HB). Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist verfassungswidrig. Zu dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof (BFH) gelangt und hat deshalb die geltenden Regeln dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. In den noch unveröffentlichten Entscheidungsgründen, die dem Handelsblatt vorliegen, kommen die Richter des zweiten Senats zu dem Schluss, dass die unterschiedliche steuerliche Bewertung von Betriebsvermögen, Grundstücken und Firmenanteilen gegenüber Kapitalvermögen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (GG) verstößt. „Der Senat ist von einem Verstoß gegen Artikel 3 GG überzeugt“, schreiben die Richter (Az.: II R 61/99).

Sollte das Bundesverfassungsgericht dieser Einschätzung folgen, droht den privilegierten Vermögensarten damit eine höhere Besteuerung. Der BFH kommt zu dem Schluss, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer deshalb verfassungswidrig ist, weil das Gesetz zwar einen einheitlichen Steuertarif für alle Erbschaftsfälle vorsieht, auf der Bewertungsebene aber ohne sachlichen Grund je nach übertragenem Vermögensgegenstand deutlich differenziert.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false