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Wirtschaft: Erbschaftsteuerreform vor Durchbruch

Steinbrück und Koch einigen sich. Technische Details sind aber noch offen

Berlin – Die Verhandlungen zur Reform der Erbschaftsteuer stehen kurz vor dem Durchbruch. Die Vorsitzenden der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), sind zuversichtlich, dass die Eckpunkte der Reform am heutigen Montag beschlossen werden können. Allerdings könnten noch weitere Gespräche notwendig sein, um letzte technische Einzelheiten zu klären, sagten Sprecher beider Verhandlungsführer.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Regierung das Erbschaftsteuerrecht bis Ende 2008 überarbeiten. Die Karlsruher Richter hatten angemahnt, dass künftig alle Vermögensarten zu Marktpreisen zu bewerten sind. Bei der Besteuerung von betrieblichem Vermögen, Kapitalanlagen oder Immobilien dürfe der Gesetzgeber dann allerdings wieder begründete Verschonungsregeln treffen. In den vorangegangenen Verhandlungsrunden hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer weiterhin bei etwa vier Milliarden Euro liegen soll. Die Einnahmen fließen vollständig den Ländern zu.

Erst in der Sitzung am Montag wird Finanzminister Steinbrück die Ergebnisse weiterer Modellrechnungen präsentieren. Grundsätzlich soll zur Entlastung von Unternehmensnachfolgern die Erbschaftsteuer für betriebliches Vermögen zu rund 70 Prozent erlassen werden, wenn der Betrieb sieben Jahre fortgeführt wird. Steinbrück will in der Sitzung auch erklären, wie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden können. Unklar ist weiterhin, wie hoch die Steuersätze und Freibeträge für direkte und weiter entfernte Erben ausfallen. Sowohl Union wie auch SPD setzen sich dafür ein, dass „Omas Häuschen“ auch künftig von der Erbschaftsteuer verschont bleibt. Dafür müssten nach Angaben des SPD-Finanzexperten Florian Pronold die steuerlichen Freibeträge zwischen 350 000 und 500 000 Euro liegen.

Unterdessen hat Nordrhein-Westfalen einen neuen Vorschlag vorgelegt. Das Konzept des nordrhein-westfälischen Finanzministers Helmut Linssen sieht vor, dass Erben privat genutzter Vermögen stärker entlastet werden als bislang in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert. Firmenerben dagegen müssten mehr zahlen als zuletzt in diesem Gremium erwogen. Das sogenannte Abschmelzmodell für Firmenerben, das ihnen mit jedem Jahr Betriebsfortführung den Erlass eines Teils ihrer Erbschaftsteuerschuld bringen würde, lehnt Linssen ab. Der NRW-Politiker kritisiert, dass das Modell zu viele Gestaltungsmöglichkeiten biete. Linssen sieht vor, Firmenerben ihre Erbschaftsteuerschuld zinslos zu stunden. Der NRW-Vorschlag dürfte aber kaum umgesetzt werden, heißt es in Regierungskreisen. saf (HB)

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