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Oft schwierig für Arbeitnehmer: Kranke Kinder müssen betreut werden.

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Exklusiv

Erleichterung für Familien in der Coronakrise: Grüne wollen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausweiten

Familien brauchen in der Coronakrise mehr Unterstützung, meinen die Grünen. Sie fordern, den Anspruch auf Kinderkrankengeld deutlich auszuweiten.

Die Grünen möchten den Anspruch auf Kinderkrankengeld für Eltern deutlich ausweiten. Bis zum Ende der Corona-Pandemie sollte er pro Kind und Elternteil auf jährlich 20 Tage erhöht werden, heißt es in einem Antrag, der den Bundestag am Mittwoch in erster Lesung beschäftigen wird. Für Alleinerziehende wären es 40 Tage pro Kind. Und auch nach der Pandemie sollte der Anspruch aus Grünen-Sicht höher sein als bisher und 15 Tage pro Kind und Elternteil (30 für Alleinerziehende) betragen.

Außerdem drängen die Grünen auf ein Kinderkrankengeld auch für die ersten beiden Kita-Jahre. Für behinderte und chronisch kranke Kinder soll der Anspruch zusätzlich erhöht, und auch die Altersgrenze soll von 12 auf 14 Jahre angehoben werden.

Attest erst ab dem vierten Erkrankungstag

Gegenüber Krankenkasse und Arbeitgeber sollten Beschäftigte erst ab dem vierten Erkrankungstag ihres Kindes (bisher: am ersten Tag) ein ärztliches Attest vorlegen müssen, so eine weitere Forderung. Es müsse klargestellt werden, dass gesetzlich versicherte Selbständige bereits ab dem ersten Krankheitstag des Kindes Krankengeldanspruch haben, heißt es in dem Antrag. Derzeit zahlten manche Kassen erst ab dem 43. Tag.

Zudem müsse Schluss sein „mit der unterschiedlichen Behandlung von Eltern, je nachdem, in welchem Betrieb sie arbeiten oder bei welcher Krankenkasse sie versichert sind“, sagte Fraktionsexpertin Maria Klein-Schmeink dem Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health. Der Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber habe „ab sofort für alle Eltern“ zu gelten.

Homeoffice ersetzt nicht Betreuung

Familien bräuchten „alltagstaugliche Regelungen“, um mit den Herausforderungen der Pandemie umzugehen, betonte Klein-Schmeink. „Die gerade von der Bundesregierung nach langem Zögern beschlossene Erweiterung des Kinderkrankengeldanspruches reicht dabei nicht aus.“ Vor kurzem und rückwirkend zum 1. Oktober hatten Paare pro Elternteil auf ihre zehn Tage Kinderkrankengeld noch fünf zusätzliche Tage obendrauf erhalten (Alleinerziehende zehn Tage). Bei mehreren Kindern sind es jetzt maximal 25, bei Alleinerziehenden bis zu 50 Tage. Die Regelung gilt aber nur für dieses Jahr.

Würden schulpflichtige Kinder wegen unspezifischer Erkrankungssymptome von der Betreuung ausgeschlossen, verwiesen Behörden oft einfach auf die Möglichkeit von Homeoffice, so die Grünen-Politikerin. Auch beim Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes werde Homeoffice grundsätzlich als zumutbar unterstellt. Viele Eltern seien aber „überfordert, die Anforderungen aus Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen“. Und viele Familien hätten „ihre rechtlichen Möglichkeiten und ihren Urlaubsanspruch bereits verbraucht, bevor es nun nach den Herbstferien wieder in die Schule und in die Kita geht“.

Andere Länder sind weit großzügiger

Außerdem bräuchten auch ohne Pandemie „alle Eltern dauerhaft alltagstaugliche Regelungen und einen erhöhten Anspruch auf die Anzahl der Kinderkrankengeldtage“. Dies sei besonders wichtig für Kinder in den ersten Kita-Jahren und bei Behinderung oder chronischer Erkrankung.

In anderen EU-Ländern seien die Regelungen für Eltern kranker Kinder teilweise bedeutend großzügiger, heißt es in dem Grünen-Antrag. So gebe es in Frankreich einen Freistellungsanspruch von bis zu 310 Tagen pro Jahr. In Schweden seien es maximal 120 Tage pro Jahr und Kind, den die Eltern frei untereinander aufteilen könnten.

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