zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Ermittlungen gegen die Deutsche Bank

Frankfurt am Main - Obwohl eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum weiteren Fortgang des juristischen Streits zwischen der Deutschen Bank und der Kirch-Gruppe aussteht, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen das Geldinstitut eröffnet. Dabei geht um den Verdacht der Bilanzfälschung.

Frankfurt am Main - Obwohl eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum weiteren Fortgang des juristischen Streits zwischen der Deutschen Bank und der Kirch-Gruppe aussteht, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen das Geldinstitut eröffnet. Dabei geht um den Verdacht der Bilanzfälschung. Dies bestätigte am Montag ein Sprecher der Behörde. Ein Aktionär hatte der Deutschen Bank vorgeworfen, für eine mögliche Schadensersatzforderung Kirchs keine Rückstellungen gebildet zu haben. Ein Sprecher der Bank lehnte einen Kommentar dazu ab.

Hintergrund des Streits ist eine Äußerung von Rolf Breuer, dem ehemaligen Vorstandssprecher und heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Bank, der in einem Interview im Februar 2002 Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt hatte. Der Medienunternehmer hatte wegen Verletzung des Bankgeheimnisses geklagt und in erster Instanz im Dezember 2003 vor dem Oberlandesgericht München Recht bekommen. Breuer selbst wurde von der Verantwortung freigesprochen, dafür wurde die Deutsche Bank in die Pflicht genommen. Die Anwälte Kirchs haben gegen den Richterspruch gegenüber Breuer beim BGH Revision eingelegt, die Deutsche Bank gegen den zweiten Teil des Urteils. Eine Entscheidung des BGHs steht noch aus, dürfte aber nach Ansicht von Experten nicht vor Frühjahr 2005 fallen.

Ob überhaupt ein Schadensanspruch besteht und welche Höhe er letztlich haben könnte, müsste – sofern der BGH für Kirch entscheidet – in weiteren Verfahren festgestellt werden. Deshalb, so hieß es am Montag in Frankfurter Bankenkreisen, hätten auch noch gar keine Rückstellungen gebildet werden können. Auch Wirtschaftsprüfer hätten dafür keine Basis und deshalb auch keine Notwendigkeit gesehen. Eine entsprechende Frage war bereits bei der Hauptversammlung der Bank im Juni gestellt worden. Vorstandssprecher Josef Ackermann hatte mit den Hinweis geantwortet, für alle erkennbaren Risiken sei Vorsorge getroffen worden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false