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ERNEUERBARE ENERGIEN: Textilfirmen klagen gegen Ökostrom-Umlage

Die Textilbranche will die Ökostrom-Abgabe vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Dazu strengen drei Unternehmen Klagen gegen ihre Energieversorger an, wie der Branchenverband Textil+Mode am Dienstag in Berlin erklärte.

Die Textilbranche will die Ökostrom-Abgabe vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Dazu strengen drei Unternehmen Klagen gegen ihre Energieversorger an, wie der Branchenverband Textil+Mode am Dienstag in Berlin erklärte. Das eigentliche

Ziel seien aber nicht die Versorger, die zur Erhebung der Abgabe auf den Strompreis verpflichtet sind, erklärte eine Verbandssprecherin. Stattdessen wollten die klagenden Unternehmen erzwingen, dass am Ende des juristischen Feldzugs gegen die Abgabe Verfassungsrichter über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entscheiden müssen. Laut einem Gutachten im Auftrag des Verbands verstößt die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz. Zudem würden nur 13 von 1000 Textilunternehmen von der Härtefallregelung erfasst,

die energieintensive Betriebe von der Umlage befreit. Im November soll das Landgericht Bochum über die erste Klage entscheiden. Der Verband stützt sich auf ein Gutachten des Regensburger Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen. Demnach ist die EEG-Umlage eine unzulässige Sonderabgabe ähnlich dem einstigen Kohlepfennig. Das oberste Gericht hatte 1994 die Verpflichtung der Stromkunden, mit dem Strompreis die Steinkohleförderung zu subventionieren, für verfassungswidrig erklärt. dapd

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