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Wirtschaft: Erst einmal abwarten

FREIWILLIGES ANGEBOT Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät Aktionären, das freiwillige Kaufangebot der Deutschen Telekom von 8,99 Euro pro TOnline-Aktie nicht sofort anzunehmen. „Das Angebot ist ein Witz“, sagte DSW-Sprecher Jürgen Kurz dem Tagesspiegel am Sonntag.

FREIWILLIGES

ANGEBOT

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät Aktionären, das freiwillige Kaufangebot der Deutschen Telekom von 8,99 Euro pro TOnline-Aktie nicht sofort anzunehmen. „Das Angebot ist ein Witz“, sagte DSW-Sprecher Jürgen Kurz dem Tagesspiegel am Sonntag. „Für die Aktionäre kann die Devise nur lauten: Das erste Angebot vergessen und abwarten.“ Allein wegen der jetzt angekündigten Verschmelzung der T-Online mit der Telekom werde der Kurs der T-Online-Aktie wahrscheinlich schon Montag steigen. „Auch in den Fällen von Wella und Celanese hat sich gezeigt, dass Aktionäre, die zu früh tauschen, in der Regel ein schlechtes Geschäft machen“, sagte Kurz. Und das Angebot, das die Telekom jetzt vorgelegt habe, sei „nicht einmal attraktiv“.

NUR WENIGE

GEWINNER

Aus Sicht der T-Online-Aktionäre sei die jetzt angekündigte Wiedereingliederung in den Konzern keine positive Sache, sagte Kurz. „Die Telekom hat T-Online teuer an die Börse gebracht und kauft die Aktien jetzt billig zurück“, sagte Kurz. Die Aktionäre hätten den Abwärtstrend mitgemacht, nun wo es wieder aufwärts gehe, würden sie hinausgedrängt. „Für die Telekom mag das strategisch sinnvoll sein, für die Aktionäre ist es ärgerlich“, sagte Kurz. Nur wenige Aktionäre könnten die T-Online-Aktie jetzt mit einem Plus verkaufen. Im April 2000 hatte der Emissionspreis bei 27 Euro gelegen. Im Herbst 2001 und Dezember 2002 war der Kurs der T-Online-Aktie aber auf Werte um die fünf Euro gefallen.

PFLICHTANGEBOT

Die Telekom will die Verschmelzung der T-Online mit der Telekom beantragen. Dabei sollen T-Online-Aktionäre dann kein Bargeld erhalten, sondern ihre Papiere in Telekom-Aktien tauschen. Das Umtauschverhältnis wird dabei auf der Grundlage von Gutachten ermittelt und von einem gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüfer überprüft. vis

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