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Wirtschaft: Erst zum Schlichter, dann zum Richter

Was die Ombudsstellen von Versicherungen und Banken bieten

Streiten Sie mit Ihrer Versicherung? Sind Sie mit der Bank unzufrieden? Dann sollten Sie nicht gleich vor Gericht ziehen, sondern erst einmal versuchen, die Auseinandersetzung außergerichtlich beizulegen. Viele Verbände haben inzwischen so genannte Ombudsleute eingesetzt, an die sich die Kunden wenden können. Meist sind es ehemalige Richter, die dieses Amt bekleiden, und oft sind an ihrer Wahl auch die Verbraucherverbände beteiligt.

Der Vorteil des Ombudsmann-Verfahrens: Außer Portokosten brauchen die Verbraucher nichts zahlen. Entlohnt werden die Ombudsleute von den jeweiligen Verbänden – dennoch gelten die Schiedsrichter als unabhängig. Verbraucher, die mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden sind, können zudem immer noch vor Gericht klagen. Anders herum funktioniert das nicht: Ist ein Streit bereits bei Gericht anhängig oder ermittelt die Staatsanwaltschaft, schaltet sich die Schlichtungsstelle nicht mehr ein. Wir sagen Ihnen, welche Anliegen Sie bei den verschiedenen Ombudsleuten vorbringen können und worauf Sie achten müssen:

Privatbanken: Gleich vier Ombudsmänner entscheiden über Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Privatbanken wie Hypo-Vereinsbank, Commerzbank, Dresdner oder Deutscher Bank. Auch Kunden von privaten Hypothekenbanken können sich an die Ombudsstelle wenden. Dort treffen sie auf juristische Prominenz: Karl-Dietrich Bundschuh, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Peter Gass, Ex-Ministerialdirigent im Bundesjustizministerium, Horst-Diether Hensen, vormals Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg und Werner Weiß, zuvor Ministerialdirigent im Bayerischen Justizministerium. Sie helfen bei Problemen im Wertpapier- und Kreditgeschäft, bei Streitigkeiten über Girogeschäfte oder Sparanlagen. Für die Banken ist der Schlichtungsspruch bis zu einer Höhe von 5000 Euro bindend. Die Verjährung ist während der Dauer des Verfahrens gehemmt. Adresse: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307,10062 Berlin

Genossenschaftsbanken: Alfons van Gelderer ist der Ombudsmann für alle deutschen Genossenschaftsbanken, die Mitglied beim Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sind und sich dem Verfahren freiwillig angeschlossen haben. Die Kunden könne sich bei Streitfällen in sämtlichen Geschäftsfeldern an den Ombudsmann wenden. Der Schlichtungsvorschlag ist hier aber weder für den Kunden noch für die Bank bindend. Die Verjährungsfrist ist gehemmt. Adresse: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Kundenbeschwerdestelle, Postfach 30 92 6,10760 Berlin.

Sparkassen: Die Ombudsmänner sind hier bei den elf regionalen Sparkassen und Giroverbänden angesiedelt. In sechs Verbänden sind die Ombudsleute externe Schlichter, meist ehemalige Richter der Oberlandesgerichte, in den anderen ist der Ombudsmann ein vom Verband angestellter Volljurist. Die Verbraucher können sich mit Anliegen aus allen Bereichen an die Ombudsleute wenden. Die Schlichtungsempfehlung ist aber nur im Bereich der Verbände Rheinland und Berlin bis zu einer Höhe von 5000 Euro bindend. Die Verjährungsfrist ist während des Verfahrens gehemmt. Adresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin

Öffentliche Banken: Auch die öffentlichen Banken (Postbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau) haben mit Klaus Wangard, der früher Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm war, einen Ombudsmann. Bindend ist die Entscheidung weder für den Kunden noch für die Bank. Die Verjährung ist während des Verfahrens gehemmt. Adresse: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Kundenbeschwerdestelle, Postfach 11 02 72, 10832 Berlin.

Private Bausparkassen: Mit Heidi Lambert-Lang, Ex-Richterin am Bundesgerichtshof, haben die privaten Bausparkassen (nicht: Landesbausparkassen) die einzige Ombudsfrau. Bevor die Ombudsfrau tätig wird, muss der Kunde zunächst versucht haben, mit der betroffenen Bausparkasse eine gütliche Einigung zu finden. Für die Bausparkasse ist der Schlichtungsspruch der Ombudsfrau bis zu einer Höhe von 5000 Euro bindend. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt. Adresse: Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 79, 10730 Berlin

Versicherungen: Eine der ersten Branchen überhaupt, die einen Ombudsmann beschäftigt hatten, waren die Versicherer. Ombudsmann Wolfgang Römer, der früher Richter am Bundesgerichtshof war, trifft bei Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5000 Euro eine für die Versicherungsunternehmen bindende Entscheidung. Bis zu einer Höhe von 50 000 Euro gibt Römer eine unverbindliche Empfehlung ab. Die Verjährung ist gehemmt. Adresse: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080 632, 10006 Berlin.

Private Kranken- und Pflegeversicherung: Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung ist der Versicherungsjournalist Arno Surminski. Seine Entscheidungen sind jedoch für keine Seite bindend, die Verjährung wird für maximal sechs Monate gehemmt. Adresse: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger Straße 104, 10117 Berlin.

Felizitas Thom

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