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Erstattung: Wo es Geld gibt

Hitzeopfer können eine Erstattung verlangen, wenn sie ihre Originalfahrkarte vorlegen. Wer Schmerzensgeld will, soll möglichst ein ärztliches Attest hinzufügen.

Hitzeopfer können eine Erstattung verlangen, wenn sie ihre Originalfahrkarte vorlegen. Wer Schmerzensgeld will, soll möglichst ein ärztliches Attest hinzufügen. Die Bahn hat die E-Mail-Adresse hitzewelle@deutschebahn.com eingerichtet, alternativ gibt es die Postadresse DB Fernverkehr AG, Kundendialog, Stichwort „Hitzewelle“, Postfach 10 06 13, 96058 Bamberg. Weitere Informationen gibt es auch per Telefon: 01805 - 99 66 33, Stichwort „Hitzewelle“ – das kostet allerdings 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz und bis zu 42 Cent vom Handy. brö

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