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Wirtschaft: Erstes Strafverfahren wegen Betrugs beim Dosenpfand Landgericht Berlin droht Wal Mart

mit Ordnungsgeld

Berlin (dpa). Einen Monat nach dem Start des Dosenpfands hat erstmals ein Gericht einer SupermarktKette hohe Strafen wegen Missachtung der Pfandregelung angedroht. Das Landgericht Berlin untersagte Wal Mart Germany am Donnerstag, den Pfandbetrag ohne Rücknahme des Leerguts wieder auszuzahlen. Jeder Verstoß soll mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder mit Ordnungshaft geahndet werden. Die Einstweilige Verfügung war vom Anwalt der so genannten „Allianz pro Mehrweg“, Reiner Geulen, beantragt worden. Er erwartet in den kommenden Wochen weitere Beschlüsse.

In diesem Fall hatte eine Berliner Wal- Mart-Filiale zwei Mal Pfand gegen Vorlage des Bons ausgezahlt, ohne das Leergut zurückzufordern. Nach Auffassung des Gerichts ist das ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung und wettbewerbswidrig. Wal Mart Germany „verschafft sich einen ungerechtfertigten Vorsprung durch Rechtsbruch vor ihren rechtstreuen Wettbewerbern“, argumentierten die Richter. Das Bundesumweltministerium begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Offenbar vorsätzliche Verstöße gegen die Verpackungsverordnung wie von Wal Mart dürfen nicht hingenommen werden“, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nannte den Beschluss richtungsweisend.

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