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Hersteller sind grundsätzlich dazu verpflichtet, alle gentechnisch veränderten Lebensmittelbestandteile in den Zutatenlisten auf den Verpackungen abzudrucken.

© dpa

EU-Gesetzgebung: Wie Kunden Genprodukte im Supermarkt erkennen

Der umstrittene Genmais 1507 wird mit großer Wahrscheinlichkeit für den Anbau in Europa zugelassen. Hierzulande ist der Widerstand gegen die grüne Gentechnik allerdings groß. Die Lebensmittelhersteller nutzen daher immer öfter das Siegel „Ohne Gentechnik“.

Der Anbau des Genmaises 1507 wird in der EU wahrscheinlich zugelassen werden. Ob er in Deutschland tatsächlich auch gepflanzt wird, ist fraglich, denn hierzulande ist der Widerstand gegen die grüne Gentechnik groß. Die Lebensmittelhersteller wissen das und immer mehr nutzen das Siegel „Ohne Gentechnik“, vor allem für Milch und Milchprodukte. Es bietet die Gewissheit, dass Produkte vollkommen ohne die Nutzung von gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen hergestellt wurden. Denn Einzug im Supermarktregal gehalten hat die Gentechnik schon längst.

In welchen Produkten im Supermarkt steckt bereits Gentechnik?

Bislang gibt es im Handel laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur wenige Produkte mit direkt gentechnisch veränderten Zutaten. Bei den Ausnahmen handelt es sich einer Greenpeace-Erhebung zufolge meist um Lebensmittel aus dem Ausland wie Schokoriegel und andere Süßigkeiten aus den USA. Reine Genprodukte wie etwa Gengemüse, Obst oder Fleisch gibt es nicht. Genpflanzen dürfen aber an Tiere verfüttert werden, wodurch Gentechnik in den Nahrungskreislauf gelangt. Dies kann unter anderem bei Milchprodukten oder Eiern der Fall sein.

Sind Lebensmittel mit Genzutaten speziell gekennzeichnet?

Ja, allerdings mit Einschränkungen. Hersteller sind grundsätzlich dazu verpflichtet, alle gentechnisch veränderten Lebensmittelbestandteile in den Zutatenlisten auf den Verpackungen abzudrucken. Ausgenommen von der Pflicht sind aber Tierprodukte wie Milch, Eier und Fleisch oder Zusatzstoffe, die von gentechnisch veränderten Bakterien erzeugt wurden. Das freiwillige Siegel „Ohne Gentechnik“ des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik bekommt nur, wer nachweisen kann, dass Tiere nicht mit Futter wie Gensoja gefüttert wurden oder dass keine gentechnisch veränderten Bakterien eingesetzt wurden.

Sind Bioprodukte gentechnikfrei?

Grundsätzlich ja, jedoch können auch hier teils Einschränkungen bestehen. Zwar sieht die EU-Ökorichtlinie vor, dass bei der Herstellung von Bioprodukten keine Gentech-Zutaten verwendet werden dürfen. Spuren gentechnisch veränderter Bestandteile aber müssen auf Lebensmittelverpackungen bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent nicht gesondert ausgewiesen werden. Die Hersteller von Bioprodukten sind jedoch gehalten, alles technisch Mögliche zu tun, um Verunreinigungen auszuschließen.

Müssen Gaststätten auf Speisekarten Gerichte mit Genzutaten kennzeichnen?

Ja. Nach Angaben von Greenpeace allerdings fehlen solche Hinweise in der Praxis oft. Demnach werden etwa Pommes Frites in einigen Fällen in Speiseöl aus Genpflanzen - etwa Raps - frittiert. Für den Verbraucher ist dies meist nirgends nachzulesen.

Welche Auswirkungen haben Genprodukte auf die Gesundheit?

Dazu gibt es unterschiedliche Angaben. Laut BVL gibt es etwa aus den USA oder Kanada, wo Lebensmittel aus Genpflanzen oder Milch von mit Gensoja gefütterten Kühen schon seit Jahren auf dem Markt sind, „keine Erkenntnisse, dass sich der Verzehr (...) schädlich auf die Gesundheit von Menschen ausgewirkt hat“. Greenpeace dagegen sieht beim Verzehr von Genpflanzen ein Risiko, dass diese aufgrund ihrer Genstruktur verstärkt allergische Reaktionen auslösen können. Milch von Kühen, die mit Gensoja gefüttert wurden, dürfte demnach aber risikolos sein. (AFP)

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