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Wirtschaft: EU-Kartellpolitik: Für mehr Wettbewerbsschutz

Das Bundeswirtschaftsministerium geht beim Schutz der bestehenden EU-Wettbewerbsregeln nicht so weit, wie es der wissenschaftliche Beirat des Ministeriums gerne hätte. Der Beirat rät Wirtschaftsminister Werner Müller, deutliche Zeichen gegen die in Brüssel geplante Reform der EU-Kartellpolitik zu setzen und sich schon jetzt für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof auszusprechen.

Das Bundeswirtschaftsministerium geht beim Schutz der bestehenden EU-Wettbewerbsregeln nicht so weit, wie es der wissenschaftliche Beirat des Ministeriums gerne hätte. Der Beirat rät Wirtschaftsminister Werner Müller, deutliche Zeichen gegen die in Brüssel geplante Reform der EU-Kartellpolitik zu setzen und sich schon jetzt für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof auszusprechen. Wie Ministeriumssprecher Frank Bonaldo sagte, ist bisher aber noch nicht klar, ob es zu einer Nichtigkeitsklage kommen wird.

Nach Ansicht des Beirats sollte geklagt werden, da eine so grundlegende Veränderung der EU-Wettbewerbsregeln nicht über eine Verordnung bei Mehrheitsentscheidung des Rates getroffen werden könnte. Sie setze vielmehr eine Änderung des Gemeinschaftsrechtes voraus.

Der Beirat hat am Donnerstag sein Gutachten zur "Reform der europäischen Kartellpolitik vorgestellt" und vor einem Systemwechsel in der EU-Wettbewerbspolitik gewarnt, da so eine "Absenkung des Schutzniveaus zu befürchten sei", wie der Beiratsvorsitzende, der Tübinger Wettbewerbsrechtler Wernhard Möschel, sagte. Leider sei die Bundesregierung aber mittlerweile auf einem anderen Weg und begleite mehr oder weniger die EU-Reformvorschläge.

Diese sehen vor, die Anwendung des im EG-Vertrages festgelegten Kartellverbots neu zu regeln. Bisher müssen Unternehmen ihre Vorhaben bei der EU-Kommission anmelden (Anmeldeverfahren) können aber eine so genannte Freistellung vom Verbot beantragen. In Zukunft soll dieses Anmeldeverfahren und die Möglichkeit der Freistellung dagegen aufgehoben werden. Diese so genannte Legalausnahme bedeutet, dass die Unternehmen künftig selbst entscheiden, ob ihre Vereinbarung tatsächlich mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind oder nicht. Die Kartellüberwachung soll nur noch nachträglich greifen. In schweren Fällen sind dafür Kartellbehörden und sonst Zivilgerichte zuständig. Gerade diese seien aber schwer in der Lage, Kartellverstöße zu überprüfen, sagte Möschel.

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