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Wirtschaft: EU-Kartellrechtsreform: Protest von den deutschen Wettbewerbshütern

Die Kommission hatte ihre Pläne am Mittwoch in Brüssel vorgelegt. Stein des Anstoßes für die deutschen Behörden sind zwei Regelungen, die über die bislang bekannten Brüsseler Absichten hinausgehen.

Die Kommission hatte ihre Pläne am Mittwoch in Brüssel vorgelegt. Stein des Anstoßes für die deutschen Behörden sind zwei Regelungen, die über die bislang bekannten Brüsseler Absichten hinausgehen. Die Kommission schlägt vor, dass künftig in allen Kartellfällen von grenzüberschreitender Bedeutung ausschließlich EU-Wettbewerbsrecht angewendet wird. Zudem reklamiert sie die alleinige Zuständigkeit zum Erlass von Gruppenfreistellungen auch bei horizontalen Absprachen. Bislang liegt diese Kompetenz beim Ministerrat.

Ein Sprecher des Bundeskartellamtes sagte dem Handelsblatt, dieser Vorschlag laufe auf die "weitgehende Abschaffung des nationalen Kartellrechts" hinaus. Er verwies darauf, dass die Kommission die "grenzüberschreitende Wirkung" von Kartellen schon bislang sehr weitgehend interpretiert habe. "Fast jeder Kartellfall hat in irgendeiner Hinsicht eine grenzüberschreitende Wirkung", sagte er.

Die Bonner Behörde hätte etwa ihre beiden jüngsten Entscheidungen gegen mehrere Mineralölkonzerne und verschiedene Supermarktketten nicht treffen können, wenn die von Brüssel vorgeschlagene Regelung schon in Kraft gewesen wäre. Es gehe bei dem Konflikt nicht nur um Kompetenzstreitigkeiten, sondern auch um inhaltliche Unterschiede. Vor allem in der Missbrauchsaufsicht sei das deutsche Kartellrecht "viel feiner gestrickt" als das EU-Recht.

Das Bundeswirtschaftsministerium schloss sich der Kritik an. Ein Sprecher zeigte sich irritiert darüber, dass die Kommission mit den Mitgliedstaaten umfassend über ihre Reformpläne diskutiert habe, ohne "auch nur ein Wort" über die jetzt bekannt gewordenen Absichten zu verlieren. Dies sei ein "höchst ungewöhnlicher Vorgang".

Wettbewerbskommissar Mario Monti unterstrich in Brüssel dagegen die Notwendigkeit, die Anwendung des EU-Kartellrechts klarer von den nationalen Gesetzen abzugrenzen. "Mit unserem Vorschlag wird die Arbeit der nationalen Behörden nicht eingeschränkt", versicherte Monti. Die Verordnung stelle alleine klar, dass die Kartellhüter bei Fällen mit grenzüberschreitender Wirkung das EU-Recht anwenden müssten. "Wir benötigen mehr Kohärenz", meinte Monti. Die alternativ erwogene Harmonisierung der Kartellgesetze der EU-Staaten wäre zu kompliziert gewesen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte die Abgrenzung. "Im Binnenmarkt dürfen dieselben grenzüberschreitenden Sachverhalte nicht verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf von Wartenberg.

Die EU-Kommission will gleichzeitig - ohne den EG-Vertrag anzutasten - die Prüfung von Kartellen in die Mitgliedstaaten verlagern, die Oberaufsicht über die Auslegung des Rechts aber nicht aus den Händen geben. Zugleich will Brüssel das Verfahren zur Anmeldung von Unternehmensvereinbarungen in Brüssel abschaffen. Zu diesem Teil der Reform hatten die deutschen Behörden Zustimmung signalisiert.

BDI-Hauptgeschäftsführer Wartenberg sagte, er habe Verständnis für das Bestreben der Kommission, die Bürokratie bei der Bearbeitung der Fälle abzubauen. Nicht akzeptabel sei jedoch, dass die Unternehmen nun selbst prüfen müssten, ob sie gegen das EG-Recht verstießen.

Die EU-Kommission will bei der Prüfung von Unternehmensabsprachen auf eine Routineanmeldung in Brüssel verzichten. Stattdessen sollen die Firmen nun selbst entscheiden, ob ihre Vereinbarung den Wettbewerb einschränkt. Brüssel will sich - auch wegen Arbeitsüberlastung - auf eine Missbrauchsaufsicht und auf "große Fälle" beschränken. "Es muss nicht mehr jeder zum Papst nach Brüssel", spöttelte ein hoher Beamter der Wettbewerbsbehörde.

Das Bundeskartellamt hatte früher Bedenken gegen die Reform geltend gemacht. Das in den EU-Verträgen verankerte allgemeine Kartellverbot soll mit der Reform nicht angetastet werden. Der Vorschlag der EU-Kommission muss nach Anhörung des Europaparlaments noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden. Nach bisherigen Plänen dürfte die Reform des Kartellrechts nicht vor 2003 in Kraft treten.

jh, wmu

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