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EU-Kommission: Brüssel klagt erneut gegen VW-Gesetz

Die EU-Kommission zieht wegen der Sperrminorität des Landes Niedersachsen bei Volkswagen erneut gegen Deutschland vor Gericht. Nach einer Beanstandung im Jahr 2007 hatte die Bundesregierung das Gesetz geändert.

Die EU verklage die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie dessen Urteil zum deutschen VW-Gesetz vom Oktober 2007 nicht vollständig umgesetzt habe, teilte die Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Die faktische Sperrminorität des Landes von gut 20 Prozent sei ein Verstoß gegen die in der EU gesetzlich vorgeschriebene Kapitalverkehrsfreiheit. Das Vetorechts Niedersachsens könne Investitionen verhindern. Ein EU-Vertreter erklärte, die Sperrminorität sei nicht zu beanstanden, wenn sie durch freie Mehrheitsentscheidung der Aktionäre festgelegt worden sei. In der Satzung von VW ist diese Regel auch schon verankert. Doch so lange sie gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Aktionäre nach Ansicht der Kommission dies nicht aus freiem Willen entschieden.

Die EU beantragte gegen Deutschland zugleich ein Zwangsgeld von täglich 31.114,72 Euro, rückwirkend ab dem Tag des EuGH-Urteils vom 23. Oktober 2007. Das Gericht hatte damals entschieden, dass drei Privilegien des öffentlichen Anteilseigners von Europas größtem Autokonzern ein Verstoß gegen EU-Recht sind. Der Bund hatte nur zwei der drei Vorgaben im VW-Gesetz abgeschafft, die dort verankerte Mindestzustimmung von 80 Prozent der Stimmrechte bei wichtigen Entscheidungen aber nicht. Da Niedersachsen gut 20 Prozent der Stimmrechte hält, besitzt das Land de facto ein Vetorecht.

Nach Ansicht der Regierung beanstandete das oberste europäische Gericht die faktische Sperrminorität nur in Kombination mit den beiden anderen Vorrechten. Die Kommission legt das Urteil anders aus. “Wenn es so unterschiedliche Meinungen gibt, brauchen wir eine Entscheidung - die kann nur der Gerichtshof fällen“, sagte ein Vertreter der EU-Kommission. (Reuters)

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