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Wirtschaft: EU-Kommission will Wettbewerbsverzerrungen für Online-Produkte ausräumen

Computer-Software, Videos, Musikdateien und Spiele, die sich Unternehmen und Privatpersonen auf ihren Computer herunterladen können, sollen in Zukunft mehrwertsteuerpflichtig werden. Ein Richtlinienvorschlag, der die Besteuerung dieser Online-Dienstleistungen regeln soll, wurde von der EU-Kommission beschlossen.

Computer-Software, Videos, Musikdateien und Spiele, die sich Unternehmen und Privatpersonen auf ihren Computer herunterladen können, sollen in Zukunft mehrwertsteuerpflichtig werden. Ein Richtlinienvorschlag, der die Besteuerung dieser Online-Dienstleistungen regeln soll, wurde von der EU-Kommission beschlossen. Die Mitgliedstaaten müssen aber noch zustimmen. Bisher können besonders Online-Angebote außereuropäischer Händler häufig mehrwertsteuerfrei und dadurch billiger bezogen werden als die von europäischen. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein will die dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrungen durch eine einheitliche Mehrwertsteuerregelung abbauen. Die Unternehmen sollten so Rechts- und Steuersicherheit bekommen. Die EU-Kommission schlägt ein zweigeteiltes System vor, je nachdem, ob es sich bei den Internetkunden um Privatpersonen oder Unternehmen handelt. Bei Lieferungen an Unternehmen soll der Kunde die Steuer abführen. Bei Lieferungen an Privatpersonen soll der Verkäufer die Mehrwertsteuer berechnen und zwar dort, wo er seinen Sitz hat. Damit Lieferanten zwischen Privatkunden und Unternehmen unterscheiden können, sollen im Internet entsprechende Listen zur Verfügung gestellt werden. Wenn ein Unternehmen die Mehrwertsteuer nicht berechnet, sollen Bußgelder verhängt werden. Um außereuropäische Unternehmen in dieses System einzubeziehen, sollen diese sich in einem EU-Land registrieren lassen, wenn sie einen Jahresumsatz von 100.000 Euro innerhalb Europas überschreiten. Sie müssen dann den Mehrwertsteuersatz erheben, der in diesem Land gilt. Da die Mehrwertsteuersätze zwischen 15 und 25 Prozent variieren, wird befürchtet, dass die günstigen Länder bevorzugt werden könnten. Europäische Online-Unternehmen, die in Drittländer exportieren, sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Nicht betroffen von dieser Regelung sind alle Güter, die über das Internet bestellt und auf dem Postweg ausgeliefert werden.

msb

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