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Wirtschaft: EU leitet Verfahren gegen Landesbank ein

Berlin (dr). Die EU-Kommission hat am Dienstag ein Wettbewerbsverfahren wegen möglicherweise ungerechtfertigter Beihilfen für die Landesbank Berlin (LBB) eingeleitet.

Berlin (dr). Die EU-Kommission hat am Dienstag ein Wettbewerbsverfahren wegen möglicherweise ungerechtfertigter Beihilfen für die Landesbank Berlin (LBB) eingeleitet. Es geht um die Eingliederung der damaligen Wohnungsbau-Kreditanstalt (WBK) in die Landesbank im Jahr 1993 und die möglicherweise zu niedrige Verzinsung von deren Vermögen. Ähnlich wie andere öffentlich-rechtliche Institute nutzte die Landesbank Berlin Anfang der neunziger Jahre die Übertragung von Immobilienbeständen im Wert von rund einer Milliarde Euro zu einer Kapitalerhöhung. Heute firmiert die damalige WBK als Investitionsbank Berlin (IBB). Die LBB gehört zum Konzern der Bankgesellschaft Berlin. Im Falle der Bankgesellschaft hat die Kommission bereits ein Beihilfeverfahren eingeleitet.

Die Bankgesellschaft wollte sich am Dienstag nicht zu dem neuen Verfahren äußern. Früheren Aussagen zufolge wird das Kapital in Höhe von einer Milliarde Euro von der Landesbank aber nur teilweise – und dies erst seit 1995 – genutzt. Dem Vernehmen nach wird es mit einem Satz von 0,25 Prozent verzinst, wobei man bei der Landesbank darauf hinwies, dass die Investitionsbank darüber hinaus Entgelte für Leistungen erhalte. Im Übrigen, so hat man bei der Landesbank stets argumentiert, gehöre das Vermögen der IBB nicht der LBB, sondern stehe dem Land Berlin unverändert zur Verfügung.

Die EU-Kommission fordert nun einen Zinssatz von zwölf Prozent nach Steuern. Sollte sich die Brüsseler Behörde mit ihrer Auffassung im Verfahren durchsetzen, käme auf die Landesbank und damit auch auf den Konzern Bankgesellschaft Berlin eine neue Forderung in Höhe von rund einer Milliarde Euro zu.

Die Kommission hatte bereits ein Verfahren wegen des gleichen Tatbestands gegen die WestLB eingeleitet. Die Bank hatte das von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Wohnbauvermögen mit 0,6 Prozent unzureichend verzinst. Mit Zinsen summiert sich der zur Rückzahlung anstehende Betrag mittlerweile auf etwa 1,5 Milliarden Euro. Der Fall ist jedoch noch vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg strittig. Wettbewerbskommissar Mario Monti hatte bereits mehrfach angekündigt, nach der WestLB gegen sechs weitere deutsche Landesbanken vorgehen zu wollen. Betroffen sind neben der LBB und der WestLB die Bayern LB, die Hamburgische Landesbank, die Landesbank Hessen-Thüringen, die NordLB und die Landesbank Kiel. Bei der Bankgesellschaft geht man davon aus, dass eine Lösung gefunden wird, die im Einklang mit den EU-Beihilferegelungen steht und den Restrukturierungsplan für die Bankgesellschaft nicht gefährdet. „Die Bankgesellschaft erwartet“, heißt es im Geschäftsbericht 2001, „dass der Europäischen Kommission ein solcher Lösungsvorschlag, der den Anforderungen der Kommission genügt, unterbreitet wird“. Die Bundesregierung soll einen solchen Vorschalg am 17. Jni nach Brüssel abgeschickt haben.

Der Berliner Senat hat beim angestrebten Verkauf der Bankgesellschaft die Frist zur Abgabe konkreter Angebote bis zum 14. August dieses Jahres verlängert. Wie die Senatsverwaltung für Finanzen am Dienstag weiter mitteilte, könnten die Interessenten länger vertrauliche Daten des mehrheitlich landeseigenen Instituts prüfen. Trotz der verlängerten Frist hält der Berliner Senat aber daran fest, bis zum Herbst nun eine endgültige Entscheidung über den Verkauf der Landesanteile zu treffen. Zum Bewerberkreis gehörten zuletzt die NordLB und der Sparkassenverband, ein Konsortium aus Flowers und Texas Pacific Group sowie weitere Investmentbanker.

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