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Wirtschaft: EU soll Subventionen im Nahverkehr kontrollieren

Europäischer Generalanwalt: Zuschüsse verzerren Wettbewerb

Brüssel (msb). Im öffentlichen Nahverkehr könnte bald mehr Wettbewerb herrschen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, Philippe Léger, hat am Dienstag die Position vertreten, dass kommunale Subventionen für Busunternehmen als Beihilfen in Brüssel angemeldet werden müssen. Nach intensiven Beratungen mit den Mitgliedstaaten vertritt er die Position, dass auch in der öffentlichen Wirtschaft die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung besteht. Die EuGHRichter werden im Frühsommer darüber entscheiden. Sie folgen in der Regel dem Generalanwalt.

Anlass für das Verfahren ist eine Klage der sachsen-anhaltinischen NVG Altmark GmbH gegen die ebenfalls dort ansässige Altmark Trans GmbH. Die Altmark Trans sichert seit 1990 den öffentlichen Nahverkehr im Kreis Stendal mit 18 Buslinien und erhält dafür öffentliche Zuschüsse. Der Konkurrent NVG Altmark zog dagegen vor Gericht, weil die Subventionen nicht als Beihilfe in Brüssel angemeldet worden seien.

Noch im November 2001 hatte der EuGH entschieden, dass das EU-Wettbewerbsrecht nicht gilt, wenn Zuschüsse an Unternehmen gezahlt werden, die im öffentlichen Interesse arbeiten. Dazu gehört der öffentliche Nahverkehr ebenso wie Post- und Telekommunikationsdienste oder die Energie- und Wasserversorgung. Diese Position könnte sich nun ändern, obwohl sich Deutschland, Frankreich und Spanien dafür einsetzten, dass das EU-Beihilferecht nicht für Unternehmen gelten solle, deren Leistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse sind. Um die Genehmigung durch Brüssel praktikabel zu machen, schlägt der Generalanwalt vor, dass die Überprüfung solcher Fälle durch die Kommission innerhalb von zwei Monaten stattfindet. Außerdem soll die Kommission über eine Gruppenfreistellungsverordnung für Unternehmen, die im öffentlichen Interesse wirtschaften, nachdenken.

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