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Wirtschaft: EU stärkt Passagierrechte

Bei Verspätungen sollen bis zu 50 Prozent des Fahrpreises erstattet werden

Straßburg - Bahnreisende in der EU haben künftig bei Zugverspätungen das Recht auf Entschädigung. Eine entsprechende Verordnung hat das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg verabschiedet.

Ähnlich wie schon im Flugverkehr werden die Eisenbahngesellschaften in der EU vom Herbst 2009 an dazu verpflichtet, bei Verspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises zurückzuzahlen. Verspätet sich der Zug um mehr als zwei Stunden, dann hat der Reisende auf den Langstrecken Anrecht auf Erstattung von 50 Prozent. Im Nah- und Regionalverkehr gelten die Entschädigungsregelungen allerdings nicht.

Bisher zahlen die Bahngesellschaften in einigen EU-Mitgliedsländern freiwillige Entschädigungen. In Deutschland zum Beispiel hat sich die Bahn AG in ihrer „Kundencharta“ dazu verpflichtet, 20 Prozent des Fahrscheins zurückzuzahlen, wenn ein Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat.

Auch die Rechte von behinderten Fahrgästen sind vom EU-Parlament gestärkt worden: Sie haben grundsätzlich Anrecht auf Beförderung. Das heißt, dass die Bahngesellschaften dafür sorgen müssen, dass Körperbehinderte, Kranke oder alte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, trotz ihrer Behinderung die Züge nutzen können. Die Bahn muss nicht nur über die Zugänglichkeit der Bahnhöfe und Züge informieren, sondern etwa auch auf unbemannten Bahnhöfen alles tun, um gehbehinderten Personen den Zugang zu erleichtern.

Die neuen EU-Richtlinien stellen „eine weitere Etappe auf dem Weg zur Öffnung des Schienenverkehrsmarktes in Europa“ dar, hofft das Europaparlament. Vom 1. Januar 2010 an werden nämlich die Grenzen für den Personenverkehr auf der Schiene geöffnet. Alle Bahngesellschaften haben dann das Recht, ihre Dienste auf Strecken quer durch Europa anzubieten. „Die Verbraucher haben dann eine größere Auswahl“, sagte der parlamentarische Berichterstatter, der CDU-Verkehrsexperte Georg Jarzembowski.

Der auch beschlossene europaweit gültige Lokführerfahrschein werde dazu führen, dass an der Grenze der Lokführer nicht mehr gewechselt werden müsse und die Züge durchfahren könnten. Das spare Zeit. Die Schiene werde dadurch für die Reisenden attraktiver und gegenüber den Kurzstreckenflügen wieder Boden gutmachen, hoffen die EU-Verkehrsexperten. Thomas Gack

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