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Wirtschaft: EU stellt Weichen für grenzenlosen Gas-Markt

Ministerrat beschließt Richtlinie / Liberalisierung soll Wettbewerb ankurbeln BRÜSSEL (tog).Die europäische Öffnung des Energiemarkts macht Fortschritte.

Ministerrat beschließt Richtlinie / Liberalisierung soll Wettbewerb ankurbeln BRÜSSEL (tog).Die europäische Öffnung des Energiemarkts macht Fortschritte.Der EU-Ministerrat hat nach mehr als sechs Jahren zäher Beratungen am Montag in Brüssel die EU-Richtlinie für den Erdgasbinnenmarkt beschlossen.Damit ist nach der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes der zweite wichtige Schritt in Richtung des freien Energiemarkts in der EU vollzogen.In ihrem Kompromiß zum Erdgasbinnenmarkt haben sich die 15 Minister der EU im wesentlichen an die Grundsätze der Elektrizitätsrichtlinie gehalten: schrittweise Marktöffnung durch geregelten Netzzugang, das Prinzip der Gegenseitigkeit und weitgehende nationale Spielräume.Gleichzeitig wurde in der EU-Richtlinie den Besonderheiten des Erdgasmarktes Rechnung getragen.Gemeinsame Vorschriften über die Fernleitung, den Netzbetrieb, die Verteilung, die Lieferung und die Speicherung von Erdgas sollen künftig klare Verhältnisse auf dem europäischen Gasbinnenmarkt schaffen.In Deutschland hat der Gesetzgeber im Vorgriff die EU-Regeln schon in das nationale Recht übernommen.Ähnlich wie bei der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes sollen die Mitgliedstaaten zunächst dafür sorgen, daß es in einer ersten Phase zu einer Marktöffnung von 20 Prozent des gesamten jährlichen Gasverbrauchs kommt.Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie soll dieser Prozentsatz auf 28 Prozent, nach zehn Jahren auf 33 Prozent steigen.Die Mitgliedstaaten können sich entscheiden, ob sie den Netzzugang rechtlich regeln oder ob sie es den Erdgasunternehmen und den Kunden überlassen, freie Verträge untereinander zu schließen.Auf jeden Fall aber müssen die Tarife und die Bedingungen des Netzzugangs durchschaubar sein.Die Erdgasunternehmen müssen deshalb getrennte Konten für die unterschiedlichen Dienstleistungen führen.Künftig sollen nicht nur die Stromerzeuger direkt beliefert werden, sondern auch andere Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 25 Mill.Kubikmeter Gas.Diese Schwelle soll fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie auf den jährlichen Verbrauch von 15 Mill.Kubikmeter Gas, nach zehn Jahren auf 5 Mill.Kubikmeter gesenkt werden.Ungeachtet der Etappenziele für die Öffnung des Energiemarkts können die Mitgliedstaaten den Erdgasunternehmen aber "gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Allgemeininteresse" auferlegen und im Gegenzug auf die Anwendung bestimmter Wettbewerbsvorschriften zeitweise verzichten.Auf alle Fälle müsse die Versorgungssicherheit gewährleistet werden, heißt es in der Richtlinie.Um Qualität und Preis der Lieferungen und den Schutz der Umwelt zu sichern, können die nationalen Regierungen bestimmte, klar definierte Ausnahmen von der marktwirtschaftlichen Regel zulassen - allerdings nur sofern sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen.So können zum Beispiel Erdgasunternehmen, die sogenannte "unbedingte Zahlungsverpflichtungen" mit ausländischen Lieferanten eingegangen sind, Ausnahmeanträge stellen, wenn sie im Zuge der Marktöffnung in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten drohen.Auch deutsche Energieunternehmen haben sich so langfristig an Lieferanten aus der Ex-Sowjetunion gebunden.Sie müssen auf jeden Fall für die vertraglich vereinbarte Gasmenge zahlen, unabhängig davon, ob diese abgesetzt werden kann oder nicht.

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