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Wirtschaft: EU-Tabakwerbeverbot: Nicht für Zeitungen

Im neuen Vorschlag der EU-Kommission zu einer Einschränkung der Tabakwerbung auf dem europäischen Binnenmarkt wird aller Voraussicht nach kein Tabakwerbeverbot für Printmedien enthalten sein. Das hat am Donnerstag ein Sprecher von EU-Verbraucherkommissar David Byrne erklärt.

Im neuen Vorschlag der EU-Kommission zu einer Einschränkung der Tabakwerbung auf dem europäischen Binnenmarkt wird aller Voraussicht nach kein Tabakwerbeverbot für Printmedien enthalten sein. Das hat am Donnerstag ein Sprecher von EU-Verbraucherkommissar David Byrne erklärt. Die EU-Kommission, eine Mehrheit der Mitgliedstaaten und das Europaparlament, die ein weitgehendes Verbot der Tabakwerbung beschlossen hatten, waren im ersten Anlauf am Einspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gescheitert. Die Berliner Regierung und mehrere Tabakkonzerne hatten sich im Oktober vergangenen Jahres mit ihren Klagen vor dem EuGH durchgesetzt. EU-Verbraucherkommissar Byrne musste daraufhin die EU-Richtlinie zurückziehen.

Die Brüsseler EU-Verbraucherschützer wollen es damit jedoch nicht bewenden lassen. Sie haben die Rechtsexperten damit beauftragt, bis zur Sommerpause die rechtlichen Spielräume für einen zweiten Anlauf auszuloten und die EU-Richtline an die Vorgaben des EuGH anzupassen. Vertreter der betroffenen Branchen räumen allerdings auch dem zweiten Anlauf nur wenig Chancen ein. "Wir sind sehr gelassen, was die Ankündigung anbelangt", sagte ein Sprecher des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft. Auch die Tabakindustrie ist zuversichtlich, dass der Entwurf gekippt wird. "Die EU-Kommission versucht erneut, die nationale Gesundheitsschutzkompetenz anzugreifen", sagte ein Sprecher der Zigarettenindustrie. Er gehe davon aus, dass die Bundesregierung auch diesmal gegen das geplante Werbeverbot vorgehen werde - wegen Kompetenzanmaßung. Das erste EU-Gesetz war im vergangenen Jahr zu Fall gekommen, weil Brüssel das Tabakverbot mit den Erfordernissen des Binnenmarkts begründet hatte. Tatsächlich jedoch, so stellten die Luxemburger EuGH-Richter fest, hatten EU-Kommission und Europaparlament vor allem den Gesundheitsschutz im Visier, für den die Gemeinschaft nur in begrenztem Maß zuständig ist.

Eine neue Richtlinie zur Einschränkung der Tabakwerbung muss sich deshalb darauf beschränken, die mögliche Störung des Binnenmarkts zu verhindern. Gegenwärtig ist die Tabakwerbung in Frankreich, Finnland, Portugal und Schweden generell verboten. In Ländern wie Deutschland aber ist sie erlaubt. Eine neue EU-Richtlinie wird sich deshalb allein auf die Fälle grenzüberschreitender Werbung konzentrieren müssen: Bandenwerbung bei internationalen, vom Fernsehen übertragenenen Veranstaltungen, auf den Formel-1-Rennwagen oder in den internationalen TV-Kanälen.

Dagegen wollen die Verbraucherschützer diesmal die Hände von der Werbung auf Plakaten, auf Zigarettenautomaten, auf Kugelschreibern oder Aschenbechern lassen. Die richte sich nämlich alleine an ein nationales Publikum. Dafür seien deshalb die nationalen Behörden zuständig. Aus dem gleichen Grund werde sich Brüssel, so heißt es aus der Umgebung des EU-Verbraucherkommissars, nicht mit der Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften befassen. Da Printmedien zum größten Teil im Inland verbreitet werden und der Export auf den anderssprachigen Markt der Partnerländer zahlenmäßig sehr begrenzt sei, könne man die Gefahren, die durch die unterschiedliche Rechtslage in den Mitgliedsländern für den Binnenmarkt entstehen könnten, vernachlässigen. Rechtzeitig zum nächsten EU-Gesundheitsrat am 5. Juni will EU-Kommissar David Byrne den an die Rechtssprechung des EuGH angepassten neuen Richtlinienvorschlag zur Tabakwerbung den Mitgliedstaaten vorlegen.

tog, pet

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