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Wirtschaft: EU-Übernahmerichtlinie: Freie Fahrt für die deutsche Regelung

An den deutschen Plänen, ein eigenes Übernahmegesetz auf den Weg zu bringen, ändert die Straßburger Abstimmung nichts. Der Referentenentwurf wird zwar nun nicht wie vorgesehen am nächsten Mittwoch ins Kabinett gehen, sondern erst einige Wochen später.

An den deutschen Plänen, ein eigenes Übernahmegesetz auf den Weg zu bringen, ändert die Straßburger Abstimmung nichts. Der Referentenentwurf wird zwar nun nicht wie vorgesehen am nächsten Mittwoch ins Kabinett gehen, sondern erst einige Wochen später. "Wir stehen aber nicht unter Zeitdruck", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Der Entwurf müsse nun technisch überarbeitet werden. Das Ministerium geht davon aus, dass ein deutsches Übernahmegesetz 2002 in Kraft treten kann. Ohne Zustimmung des EU-Parlaments zur Richtlinie kann das deutsche Gesetz unbefristet gelten. Wäre es zu einer EU-Regelung gekommen, hätte Deutschland bis Ende 2005, also bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie, Zeit gehabt, das EU-Recht in das neue nationale Übernahmegesetz einzubauen. Im Gegensatz zum Brüsseler Ansatz sieht die deutsche Variante vor, den Managern eines von einer Übernahme bedrohten Unternehmens zu erlauben, sich vorzeitig Vorratsbeschlüsse von der Hauptversammlung genehmigen zu lassen. Auf diese Weise kann der Vorstand Abwehrmaßnahmen veranlassen, ohne die Hauptversammlung einzuberufen. Der EU-Vorschlag sah dagegen vor, das Management zur Neutralität zu verpflichten.

fo

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