zum Hauptinhalt

Wirtschaft: EU untersagt Subventionen

Millionenbeträge für Ostbetriebe müssen zurückgezahlt werden BRÜSSEL (tog).Die Europäische Kommission hat am Mittwoch in Brüssel staatliche Beihilfen für zwei nicht mehr lebensfähige Unternehmen in den neuen Bundesländern nachträglich untersagt.

Millionenbeträge für Ostbetriebe müssen zurückgezahlt werden BRÜSSEL (tog).Die Europäische Kommission hat am Mittwoch in Brüssel staatliche Beihilfen für zwei nicht mehr lebensfähige Unternehmen in den neuen Bundesländern nachträglich untersagt.Die Bundesregierung muß die schon ausgezahlten Beträge von insgesamt fast 46 Mill.DM nun innerhalb von zwei Monaten zurückfordern.Bei den inzwischen in Konkurs gegangenen Unternehmen handelt es sich um die Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf AG (SHB) in Sachsen und den Porzellanhersteller Triptis in Thüringen. In beiden Fällen stellten die Brüsseler Wettbewerbshüter nach eingehender Prüfung fest, daß an die maroden Unternehmen Millionensubventionen flossen, obwohl dadurch die Lebensfähigkeit der Unternehmen erkennbar nicht gesichert werden konnte.Die gemeinsamen europäischen Regeln schreiben vor, daß die öffentliche Hand den in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen nur dann mit Rettungsbeihilfen unter die Arme greifen darf, wenn schlüssige Sanierungs- und Umstrukturierungspläne vorliegen und realistische Aussichten bestehen, daß die angeschlagenen Unternehmen dadurch wieder auf die Beine kommen.Außerdem darf durch die staatlichen Finanzspritzen der Wettbewerb auf dem gemeinsamen Markt nicht verzerrt werden.Diese europaweit geltenden Voraussetzungen für die Rettungsbeihilfen seien aber weder in Sachsen bei der SHB-Gießerei, noch bei dem Porzellanhersteller Triptis in Thüringen erfüllt worden. So sei zum Beispiel der Umstrukturierungsplan für die Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf "nicht konsequent umgesetzt worden", erklärte die EU-Kommission.Im Fall von Triptis haben, so ergab die Prüfung, weder das Darlehen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) in Höhe von 8 Mill.DM noch die Bürgschaften des Landes Thüringen für ein zusätzliches Darlehen in Höhe von 26,75 Mill.DM den Konkurs verhindern können.Stattdessen hätten die Subventionen angesichts der großen Überkapazitäten auf dem Porzellanmarkt den Wettbewerbern, die keine Beihilfen erhielten, Schaden zugefügt.Kritik übte die EU-Kommission auch an den deutschen Behörden, die im Wettbewerbsverfahren unvollständige, veraltete oder unrealistische Angaben gemacht hätten.Seit Beginn des Streits um Subventionen für das sächsische VW-Werk hat die EU-Kommission immer öfter die nachlassende deutsche Subventionsdisziplin bemängelt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false