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EU-Unterstützung: Glos: Betriebsverlagerungen nicht mehr fördern

Wirtschaftsminister Glos hat dafür plädiert, Betriebsverlagerungen ins Ausland künftig nicht mehr mit Geldern der EU zu unterstützen. Die gegenwärtige Förderpraxis sei "kaum vermittelbar", so Glos.

Berlin - Angesichts der geplanten Schließung des AEG-Werks in Nürnberg will die Bundesregierung Betriebsverlagerungen von der EU-Förderung künftig ausnehmen. Das bestätigte Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) am Mittwoch in Berlin. Damit werde eine Vorgabe aus der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD umgesetzt, stellte Glos klar. Die Schließungspläne für Nürnberg seien aber der Anlass, und sie machten deutlich sichtbar, was dort geschehe.

In einem Brief an den EU-Ratsvorsitzenden und österreichischen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein schreibt Glos nach einem Bericht der «Berliner Zeitung»: «Die gegenwärtigen Förderregeln sind Bürgern, Steuerzahlern und betroffenen Arbeitnehmern kaum vermittelbar.» Die künftige Förderung müsse Verlagerungen grundsätzlich von der Förderung ausschließen.

Der schwedische Electrolux-Konzern will das AEG-Werk in Nürnberg schließen und nach Polen verlagern. Beim Bau der neuen Betriebsstätte in Polen könnte Electrolux von EU-Fördermitteln profitieren, die auch aus deutschen Steuergeldern stammen. Zurzeit sind bei AEG-Nürnberg rund 1700 Mitarbeiter beschäftigt.

Zur besseren Kontrolle der EU-Förderpraxis verlangt Glos den Angaben zufolge im Einzelfall ein Mitspracherecht der nationalen Regierungen. «Die Förderung mit Gemeinschaftsmitteln ist zu untersagen, wenn das Großprojekt, das im Zusammenhang mit einer Verlagerung steht, zu einem erheblichen Arbeitsplatzverlust in einer anderen Region in der Gemeinschaft führt.» Als Schwellenwert für Großprojekte schlägt Glos eine Summe von 25 Millionen Euro vor.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: «Um den Mitnahmeeffekt von Subventionen zu Lasten von deutschen Arbeitsplätzen und öffentlichen Haushalten zu beschränken, streben wir (...) innerhalb der EU eine Einvernehmensregel zum Abbau von Subventionen bei Betriebsverlagerungen (...) an. Dies solle dazu beitragen, die Wirkung enormer Fördergefälle zu mildern und die Ansiedlung von Arbeitsplätzen ohne volkswirtschaftlichen Mehrwert innerhalb der EU in Gebiete mit hoher Förderung zu verringern. Insgesamt müsse das Gefälle zwischen Höchstfördergebieten (Ziel-1) in EU-Beitrittsländern zu benachbarten «Nicht-Ziel-1-Gebieten» auf maximal 20 Prozentpunkte begrenzt werden. (tso/dpa)

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