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Ein Kronleuchter aus Glühbirnen. Viele Kunden suchen gezielt nach den herkömmlichen Glühlampen.

© dpa

EU-Verbot der Glühbirne: Trennungsschmerz im Lampenladen

Mit „stoßfesten Glühlampen“ umgehen Hersteller und Händler die Regeln der EU. Eine Lücke in der Verordnung macht es möglich. Viele Kunden sind darüber sehr glücklich - doch ihre Freude wird wahrscheinlich nicht von Dauer sein.

Eine leuchtende Wand, dutzende Lampen – runde, eckige oder ovale – blenden das rüstige Ehepaar. Sie greift in das Regal darunter und holt einen kleinen Karton heraus. Das könnte eine Glühlampe sein, denkt sie. Ihr Mann schaut leicht über den Rand seiner Brille, um zu lesen, was auf der Packung steht. Dann schüttelt er den Kopf. „Eco Halogen E27 625 Lumen“ steht dort, er weiß nicht, was das bedeuten soll.

Ab dem 1. September sind Glühlampen verboten. Dennoch wird es sie weiterhin geben, denn die Hersteller haben vorgesorgt. Der Verkäufer eines Berliner Toom-Baumarktes kniet neben dem Ehepaar. Er füllt gerade die Regale auf. Ist es das, was das Paar will? Marke Philips, auf der Verpackung ein kleines Hämmerchen-Symbol, „stoßfest“ steht da außerdem.

Im Grunde ist es eine ganz normale Glühlampe, nur dass die Glühwendel noch einmal mit Draht verstärkt wird. Der Verkäufer räumt die Lampen in das Regal, fein säuberlich hintereinander direkt neben die Energiesparlampen. 60 Watt, 100 Watt kann man lesen, das Paar schaut aufmerksam: Watt? Das verstehen sie.

Mit der EU-Ökodesign-Richtline sollten stromfressende Glühlampen eigentlich verschwinden, man kennt sie auch als „Glühbirnenverbot“. Doch stoßfeste Glühlampen direkt neben den Energiesparern, das gefällt der EU-Kommission nicht. Sie fordert nun die lokalen Behörden auf, die Regeln zu überwachen.

„Sind das Glühbirnen?“, fragt der ältere Herr den Verkäufer im Baumarkt. Der zuckt erst mit den Achseln und schaut dann auf die Verpackung. „Sieht so aus“, meint er nur. Die Frau ist schon ungeduldig und packt eilig ein paar stoßfeste Glühbirnen in den Wagen. „Die sind aber viel teurer als früher“, murmelt sie.

Normale 40-Watt Glühlampen gibt es für knapp 60 Cent, die stoßfeste Variante mit 60 oder 100-Watt kostet etwa das Siebenfache. Die normale 60-Watt Glühlampe ist schon vor einem Jahr vom Markt genommen worden, die stoßfesten Lampen sind die einzigen Glühbirnen mit dieser Stärke, die noch hergestellt werden.

Rund 50 Prüfer überwachen hierzulande, ob sich Händler, Hersteller und Importeure an das Glühbirnenverbot halten. 2010 sind knapp 300 Produkte geprüft worden, von denen 70 beanstandet wurden, sagt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die die Marktüberwachung durch die Bundesländer koordiniert.

Prominent ist der Fall „Heatballs“: Ein Essener Ingenieur hatte versucht, Glühlampen als Heizgerät zu vermarkten, schließlich würden Glühbirnen vor allem Wärme produzieren. Das Verwaltungsgericht Aachen hielt davon nichts, eine Glühbirne sei eindeutig ein Leuchtmittel. „Der Ingenieur hätte sagen können, der Heatball ist eine stoßfeste Lampe“, sagt Floris Akkerman von der BAM. Damit hätte er die Lücke in der Ökodesign-Richtlinie ausnutzen können.

Stoßfeste Lampen sind für Handwerker oder Grubenarbeiter gedacht.

Das Ehepaar im Baumarkt freut sich jedenfalls, dass die Hersteller so kreativ geworden sind und sie die gute alte Glühbirne noch im Laden kaufen können. Obwohl sie keine Handwerker oder Grubenarbeiter sind, denn für die war die stoßfeste Glühlampe eigentlich gedacht.

„Die sind nicht für den allgemeinen Gebrauch“, betont Bernd Glaser von Philips, einem der größten Produzenten – und behauptet: „Wir beliefern die Märkte nicht mit diesen Speziallampen“. Wie konnte das Ehepaar die Glühlampen dann dort kaufen? „Der Toom-Baumarkt bezieht die stoßfesten Lampen direkt von Philips“, sagt Sprecherin Daniela Bluhm von der Rewe-Group, zu der auch die Toom-Baumärkte gehören. Sonderbar.

Konkurrent Osram liefert zwar nicht an die Toom-Baumärkte, hätte damit aber kein Problem. „Wenn ein Kunde bei uns bestellt, würden wir liefern“, sagt eine Osram-Sprecherin. Solange die Produkte richtig gekennzeichnet sind, wähnen sich die Hersteller in Sicherheit. Der Verkäufer im Baumarkt könnte die stoßfesten Glühlampen wieder einsammeln und sie in eine andere Abteilung bringen, dann wäre die EU vermutlich besänftigt.

An der Kasse des Baumarkts ist eine lange Schlange. Nächstes Mal soll die Tochter doch lieber im Internet für sie bestellen, sagt die Frau zu ihrem Mann. Bei Amazon zum Beispiel findet man die Speziallampen in der Rubrik Beleuchtung. Ein Hinweis, dass diese nicht für den Hausgebrauch gedacht sind, findet sich nirgends.

Beim Warenhaus Manufactum hieß es bislang auf der Internetseite, dass stoßfeste Glühlampen für den Haushalt zwar nicht vorgesehen, aber uneingeschränkt geeignet seien. Das wurde inzwischen geändert. Stoßfeste Lampen werden nun als „technisch der alten Haushaltslampe erstgradig verwandt“ bezeichnet. Damit sei man auf der sicheren Seite, glaubt Stefan Ernst von Manufactum.

Da ist sich Floris Akkerman vom BAM nicht so sicher: Einerseits zu sagen, dass es sich um Speziallampen handele, sie aber andererseits als haushaltstauglich zu bezeichnen, sei eine rechtliche Grauzone.

„Ich bin skeptisch, dass die damit durchkommen“, sagt Frauke Rogalla vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sobald sich Gerichte mit den stoßfesten Glühlampen beschäftigten, müssten die wohl vom Markt genommen werden. Und Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe ärgert sich über die Versuche, das Verbot zu umgehen: „Wir haben eine Pseudo-Nostalgie. Es gibt bestimmte Technologien, die sterben zu Recht und dazu gehört die Glühbirne.“ Er fordert die Behörden auf, tätig zu werden: „Ich verstehe nicht, wieso es so schwerfällt, endlich einmal Kante zu zeigen und zu sagen: Wir stehen zum Umweltschutz.“

Wenigstens das Rentnerpaar, das die Birnen hinter der Kasse in seine Tüten packt, kann gelassen bleiben – der Kauf von Glühlampen wird nicht verboten.

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