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Wirtschaft: EU-Wettbewerbskommissar Monti präsentiert Leitlinien für Staatsgarantien

Die Beihilfenpolitik der EU-Kommission wird strenger. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat am Mittwoch Leitlinien zur Auslegung der EU-Beihilferegeln vorgelegt, die Staatsbürgschaften für öffentliche oder private Unternehmen betreffen.

Die Beihilfenpolitik der EU-Kommission wird strenger. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat am Mittwoch Leitlinien zur Auslegung der EU-Beihilferegeln vorgelegt, die Staatsbürgschaften für öffentliche oder private Unternehmen betreffen. Ins Kreuzfeuer der EU-Wettbewerbshüter gerät damit die öffentliche Finanzierung der deutschen Landesbanken. Monti betonte jedoch, dass die EU nicht die Eigentumsstrukturen der Landesbanken oder anderer öffentlicher Kreditinstitute an sich in Frage stelle. Ob die unbegrenzten öffentlichen Bürgschaften für die Landesbank-Kredite eine Beihilfe darstellten, müsse von Fall zu Fall geprüft werden.

Monti sagte, die Leitlinien stellten keine neuen Richtlinien dar, sondern seien lediglich ein Diagnose-Instrument, um Verstöße gegen den fairen Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union zu erkennen. Sie helfen nach seinen Worten dabei, die EU-Wettbewerbspolitik transparenter zu machen und Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Auslöser für den Vorstoß der Kommission seien aber nicht die deutschen Landesbanken gewesen, sondern ein italienischer Fall.

Im Zusammenhang mit den Landesbanken stellte Monti auch klar, dass nur Beihilfen als unrechtmäßig erachtet werden könnten, die nach Inkrafttreten der EU-Beihilferegeln gewährt worden seien. Auch wenn die Behilfen bereits länger als zehn Jahre bestünden und Brüssel in der Zwischenzeit nichts unternommen habe, könnten sie nicht mehr angefochten werden.

Der Wettbewerbskommissar erwartet von den Mitgliedsstaaten, dass sie Staatsgarantien, die als Beihilfen gewertet werden können und die sie bislang nicht gemeldet haben, nun in Brüssel zur Überprüfung anmelden. Darüber hinaus hat die EU-Wettbewerbsbehörde laut Monti bei der Bundesregierung bereits Informationen über sechs Landesbanken angefordert, die ähnlich wie die Westdeutsche Landesbank Landesvermögen übertragen bekommen haben.

Die Antworten seien im Dezember fällig, sagte Monti. Im Falle WestLB hatte die EU-Kommission im Juli die Rückzahlung von 1,6 Milliarden an das Land Nordrhein-Westfalen gefordert. Sie begründete die Entscheidung damit, dass die 1992 erfolgte Überschreibung des Vermögens der landeseigenen Wohnungsbauförderungsgesellschaft (WfA) auf die WestLB zum Minizins von 0,6 Prozent einer verbotenen verdeckten Beihilfe gleichkomme. Privatbanken hatten gegen den Wettbewerbsvorteil für die Landesbank protestiert.

Zugestimmt hatte die EU-Kommission am Morgen bereits den deutschen Strukturfonds-Gebieten. Die Brüsseler Entscheidung vom Mittwoch ist die Voraussetzung dafür, dass benachteiligte Regionen in den westlichen Bundesländern in den kommenden sieben Jahren von der EU knapp drei Milliarden Euro (rund 5,8 Milliarden Mark) für die strukturelle Entwicklung bekommen. Ostdeutschland gilt insgesamt als Fördergebiet. In den ausgewählten Gebieten leben 12,6 Prozent der westdeutschen Bevölkerung. In der Förderperiode 1994 bis 1999 deckten die Strukturfonds der so genannten Ziel-2-Zone ein Gebiet ab, in dem 18,9 Prozent der Bevölkerung leben. Regionen, die nicht mehr nach den Kriterien des Ziels 2 gefördert werden, bekommen Übergangshilfen.

Deutschland ist das fünfte der 15 EU-Mitgliedsländer, dessen Vorschläge für Fördergebiete in Brüssel gut geheißen werden. Den Plänen für Belgien, Finnland, Dänemark und die Niederlande hat die Kommission bereits zugestimmt. Für alle anderen Mitgliedsstaaten steht ein Entscheidungstermin allerdings noch aus.

Insgesamt sollen in den nächsten sieben Jahren aus den Strukturfonds 29,7 Milliarden Euro (umgerechnet fast 60 Milliarden Mark) in die Bundesländer fließen. Der Löwenanteil davon geht in die neuen Länder. Wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe am Mittwoch mitteilte, wird West-Berlin von der kommenden Förderperiode der Strukturfonds mit 370 Millionen Euro profitieren. Mit den Fördermitteln für den Osten der Stadt komme Berlin auf eine Summe von über eine Milliarde Euro. "Im Ergebnis bin ich sehr zufrieden", sagte Wirtschaftssenator Branoner.

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