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Wirtschaft: EU-Wettbewerbsregeln greifen: Keine Ausnahme für Wohlfahrtsträger

Die EU-Kommission will nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" Träger von Wohlfahrts-, Kultur- oder Bildungseinrichtungen nicht generell von der Subventionskontrolle befreien. Brüssel müsse beurteilen können, ob EU-Wettbewerbsregeln auch in diesem Sektor eingehalten werden, schreibt die Zeitung.

Die EU-Kommission will nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" Träger von Wohlfahrts-, Kultur- oder Bildungseinrichtungen nicht generell von der Subventionskontrolle befreien. Brüssel müsse beurteilen können, ob EU-Wettbewerbsregeln auch in diesem Sektor eingehalten werden, schreibt die Zeitung. Aus der EU-Kommission hieß es dazu auf Anfrage, es handele sich wohl um ein Entwurfspapier zur Kommissionsmitteilung über öffentliche Dienstleistungen, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll.Zwischen den deutschen Bundesländern auf der einen Seite und Brüssel auf der anderen Seite gibt es seit längerem Streit darüber, welche Bereiche zur so genannten öffentlichen Daseinsvorsorge gehören.

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