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Wirtschaft: EU will Defizitsündern entgegenkommen

Brüssel – EUStaaten, deren Neuverschuldung auf mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt, könnte künftig unter bestimmten Bedingungen ein Defizitverfahren der EU erspart bleiben. Dies zeichnete sich am Dienstag nach Beratungen der EU-Finanzminister über die geplante Reform des Stabilitätspaktes der Währungsunion in Brüssel ab.

Brüssel – EUStaaten, deren Neuverschuldung auf mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt, könnte künftig unter bestimmten Bedingungen ein Defizitverfahren der EU erspart bleiben. Dies zeichnete sich am Dienstag nach Beratungen der EU-Finanzminister über die geplante Reform des Stabilitätspaktes der Währungsunion in Brüssel ab. Die Mehrheit der 25 Minister lehnte indes Forderungen einzelner Kollegen ab, ganze Haushaltskategorien aus der Berechnung der Defizite herauszurechnen, berichteten EU-Diplomaten.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte kürzlich gefordert, Nettozahlungen aus dem Defizit herauszunehmen. Frankreichs Finanzminister Nicolas Sarkozy setzte sich am Dienstag für das Herausrechnen öffentlicher Forschungsgelder ein. Sein deutscher Amtskollege Hans Eichel relativierte das Berliner Anliegen. Nettobelastung und Forschungsmittel sollten in Brüssel bei der Beurteilung der nationalen Etats berücksichtigt werden, wenn es darum geht, ein Defizitverfahren zu eröffnen oder nicht.

Einig waren sich die Minister, die Auflage zu streichen, gleich im ersten Jahr nach der Feststellung eines unzulässig hohen Defizits dieses bereits wieder unter die Drei-Prozent-Marke zu drücken. Während der Verfahren gegen Berlin und Paris hatte sich gezeigt, dass diese Frist in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation nicht ausreicht. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass die EU den Zeitplan strecken wird, wenn der Anteil zukunftsgerichteter Ausgaben am Haushalt verhältnismäßig groß ist. Widerstand gegen eine Aufweichung des Defizitkriteriums meldete einzig Wiens Vertreter Karl-Heinz Grasser an. Der Österreicher sprach sich zudem für Strafen gegen Staaten aus, die vorsätzlich falsche Statistiken nach Brüssel melden.

Griechenland, dessen Zahlen seit 1997 falsch waren, richtet sich auf EU-Verfahren wegen der Verletzung des EU-Vertrages ein. Strafen hat Athen aber nicht zu fürchten, da das EU-Recht diese nicht vorsieht. Es gibt nur die Möglichkeit, EU-Fördermittel zu streichen. Ob dies passiert, ist offen. jh/HB

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