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Wirtschaft: EU will neue Grenzen für Feinstaub

Von 2015 an Höchstwerte für kleinste Partikel

Straßburg - Die EU verstärkt den Schutz vor Feinstaub und führt Obergrenzen auch für den besonders gefährlichen Ultrafeinstaub ein. Am Dienstag stimmte das EU-Parlament mit einer Mehrheit, die von den Christdemokraten bis zu den Grünen reichte, der neuen EU-Richtlinie zur Luftqualität („Feinstaubrichtlinie“) zu, die schon zum 1. Januar in Kraft treten kann. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich der EU-Ministerrat mit dem Europaparlament informell über den Kompromiss verständigt, der die 2005 in Kraft gesetzte Feinstaubrichtlinie ersetzen wird. „Wir bekommen sauberere Luft und verbessern gleichzeitig die Handhabbarkeit der Vorschriften,“ sagte die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber.

Neben den bereits bestehenden Grenzwerten für die Feinstaubpartikel bis zu zehn Mikrometer werden von 2015 an auch Höchstwerte für die noch gefährlicheren kleineren Partikel von bis zu 2,5 Mikrometer gelten. Sie sind für die Gesundheit besonders gefährlich, weil sie tief in die Lunge eindringen und Asthma, Bronchitis, Emphyseme und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen können. In Europa sterben jährlich mehr als 350 000 Menschen an den Folgen der Feinstaubverschmutzung.

Die neuen EU-Regeln legen fest, dass zunächst von 2010 an ein Zielwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter gelten wird. 2015 wird diese Obergrenze dann verbindlich. Das Parlament hat durchgesetzt, dass der Grenzwert 2020 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt wird. An den schon seit 2005 bestehenden Grenzwerten für die größeren Feinstaubpartikel von zehn Mikrogramm ändert sich zunächst nichts: Es gilt weiter der verbindliche Durchschnittsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr und ein Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm, der an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.

Viele Kommunen in Deutschland hatten große Probleme, diese Vorgabe einzuhalten. Städte und Gemeinden, die aufgrund ihrer geografischen Lage, zum Beispiel einer Kessellage wie Stuttgart, eine erhöhte Schadstoffbelastung haben, können künftig für die Einhaltung der EU-Vorgaben eine Fristverlängerung von drei Jahren erhalten. Allerdings müssen sie nachweisen, dass sie alles versucht haben, um die Luft zu verbessern.

Der deutsche Städtetag reagierte skeptisch auf den EU-Beschluss. Es sei zweifelhaft, ob Gemeinden die Vorgaben mit den ihnen möglichen Maßnahmen einhalten können, erklärte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub an der Quelle wie Rußfilter und umweltfreundlichere Treibstoffe seien daher unabdingbar.

Die Industrie- und Handelskammer Berlin forderte den rot-roten Senat zum Verzicht auf die zum 1. Januar 2008 geplante Umweltzone auf. Mit der von der EU gewährten Fristverlängerung für die Kommunen sei der letzte Grund für Fahrverbote entfallen. Eigentlich hätten Städte und Gemeinden schon von 2005 an die geltenden Grenzwerte respektieren müssen. Thomas Gack

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