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Wirtschaft: EU zieht im Bananenstreit wieder den Kürzeren

GENF/WASHINGTON (AP/HB).Die Welthandelsorganisation (WTO) hat sich im Bananenstreit erneut auf die Seite der USA gestellt und damit den Weg für Strafzölle gegen die Europäische Union freigemacht.

GENF/WASHINGTON (AP/HB).Die Welthandelsorganisation (WTO) hat sich im Bananenstreit erneut auf die Seite der USA gestellt und damit den Weg für Strafzölle gegen die Europäische Union freigemacht.Die WTO sei zu dem Schluß gekommen, daß die EU-Bananenmarktregelung internationale Handelsgesetze verletze, erklärte die US-Handelsbeauftragte Charlene Barshefsky in Washington.Der Schiedsspruch ebnet den Weg für Wirtschaftssanktionen im Wert von rund 190 Mill.Dollar (345 Mill.DM) gegen die EU rückwirkend zum 3.März.

Die EU schließe nicht aus, daß sie gegen die Entscheidung der WTO Einspruch einlegen werde, erklärte EU-Außenhandelskommissar Leon Brittan am Mittwoch in Brüssel.Zunächst werde die EU-Kommission den Bericht gründlich prüfen.Die EU muß bis Ende nächster Woche beschließen, ob sie in Berufung gehen will.Der Berufungsausschuß hätte dann 60 Tage Zeit für seine Entscheidung.Nach Angaben eines WTO-Sprechers könnte die EU danach wieder eine Umsetzungsfrist von 15 Monaten in Anspruch nehmen.

Der Bananenstreit zieht sich seit sechs Jahren hin.Der WTO-Vorläufer Gatt hatte das 1993 eingeführte Importsystem schon zweimal gerügt, jedoch keine Handhabe, eine Änderung zu erzwingen.Die WTO verlangt dagegen die Umsetzung der Schiedssprüche.Andernfalls steht den Klägern eine umfangreiche Kompensation zu.Das WTO-Schiedsgericht hatte die EU schon vor zwei Jahren zur Änderung ihrer Einfuhrregeln verurteilt.Nachdem Brüssel auch im Berufungsverfahren unterlag, räumte die WTO 15 Monate für die Umsetzung des Urteils ein.Die neuen Regeln, die das Schiedsgericht jetzt verwarf, traten erst am 1.Januar in Kraft.

Die USA argumentieren seit langem, daß auch die neue Bananenmarktordnung nicht den Regeln des freien Welthandels entspricht.Washington beschloß deshalb schon Anfang März Strafzölle auf europäische Produkte.Seitdem müssen Importeure von EU-Waren im Wert von 520 Mill.Dollar bei den US-Zollbehörden Schuldschein in Höhe von 100 Prozent des Warenwertes hinterlegen.Das Geld sollte eingezogen werden, sobald die WTO-Entscheidung vorliegt.

Das Schiedsgericht hielt diese Strafzölle jedoch für weit übertrieben.Die USA hatten sie mit dem Einnahmeausfall durch die EU- Bananeneinfuhrregeln begründet.Es gestand den USA zu, Strafzölle auf Waren im Wert von 191,4 Mill.Dollar zu erheben.Die USA wollen in Kürze eine neue Liste der Waren vorlegen, auf die die 100prozentigen Zölle nun definitiv erhoben werden.Strafzölle von 100 Prozent drohen unter anderem deutschen Kaffeemaschinen und Plastikartikeln, französischen Handtaschen, italienischem Parmaschinken und schottischen Kaschmirpullovern.Der US-Chefunterhändler in Agrarfragen, Peter Scher, erklärte, daß die US-Regierung dennoch mit der WTO-Entscheidung zufrieden sei.Der nun benannte Schaden sei noch immer die höchste Summe, die jemals von der WTO zuerkannt sei, erklärten US-Vertreter.

Nach Ansicht der USA und der WTO hat die EU ihr Importsystem für Bananen zu Jahresbeginn 1999 nicht ausreichend geändert.Die Bananenmarktordnung der EU bevorzugt mit Hilfe von Quoten und Zöllen Früchte aus afrikanischen Ländern und den französischen Überseegebieten in der Karibik gegenüber sogenannten Dollarbananen aus Lateinamerika und den USA.Die WTO hatte dies 1997 bereits als unrechtmäßig verurteilt und eine Anpassung gefordert.Daraufhin modifizierte die EU zum 1.Januar die Marktordnung, was den USA, die ein reines Zollsystem fordern, aber nicht ausreichte.Die USA hatten bereits angekündigt, die Zölle rückwirkend zum 3.März in Kraft zu setzen, wenn sie bei der WTO Recht bekommen sollten.

Neben dem jahrelangen Bananenstreit schwelt zwischen den USA und der EU noch eine weitere Handelsauseinandersetzung um den Import von Hormonfleisch aus den USA.Hier drohen die Vereinigten Staaten mit 100prozentigen Strafzöllen auf Waren im Wert von 900 Mill.Dollar (rund 1,62 Mrd DM).Bis Mai muß die EU einem weiteren WTO-Urteil zufolge ihr Einfuhrverbot für Hormonfleisch aus den USA revidieren.Brüssel hat schon durchblicken lassen, daß der Termin nicht einzuhalten ist.Die EU will das Urteil mit wissenschaftlichen Studien unterlaufen, die beweisen, daß Fleisch von hormonbehandelten Rindern doch ungesund ist.Solche Studien dürften aber bis zum Mai nicht vorliegen.

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