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EuGH-Urteil: Volkswagen bleibt Millionenstrafe erspart

Der Autobauer Volkswagen muss nun doch nicht 31 Millionen Euro Strafe an die Europäische Union bezahlen. Der Vorwurf wettbewerbswidriger Preisabsprachen konnte nicht bewiesen werden, so das Gericht.

Luxemburg - Dem Volkswagen-Konzern bleibt ein Bußgeld in Höhe von fast 31 Millionen Euro endgültig erspart. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kippte am Donnerstag eine vor fünf Jahren gegen den größten europäischen Autobauer verhängte Kartellstrafe der EU-Kommission. Brüssel habe den Vorwurf wettbewerbswidriger Preisabsprachen für den Passat in Deutschland zu Ungunsten der Kunden nicht bewiesen. Damit bestätigte der EuGH ein entsprechendes Urteil des europäischen Gerichts Erster Instanz. (Az: C-74/04)

VW hatte seine deutschen Vertragshändler 1996 und 1997 aufgefordert, den neuen Passat nicht unterhalb der Preisempfehlung zu verkaufen und allenfalls nur geringe Rabatte zu gewähren. Die EU-Kommission warf dem Konzern daraufhin vor, die Preisfreiheit seiner deutschen Autohändler beschnitten zu haben und verhängte im Juni 2001 das Millionen-Bußgeld. Auf Klage von Volkswagen hob das Europäische Gericht Erster Instanz im Dezember 2003 die Strafe aber wieder auf: Es fehle an einer Einwilligung der Händler, sich an die Konzernvorgaben auch zu halten, argumentierten die Richter. Die Briefe aus Wolfsburg seien daher nur einseitige Erklärungen, nicht aber wettbewerbswidrige Vereinbarungen.

Dagegen hatte die EU-Kommission Rechtsmittel zum EuGH eingelegt: Mit ihrem Beitritt zum VW-Händlernetz hätten die Händler «allen Maßnahmen» des Automobilbauers zugestimmt, unterstrich Brüssel. Nun entschied aber der EuGH, schon das Gericht Erster Instanz habe zu Recht festgestellt, dass der Wortlaut des Händlervertrags solche Rückschlüsse nicht zulasse. (tso/AFP)

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