zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Europäischer Gerichtshof weist Klage zurück

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil die wesentlichen Argumente der walisischen RJB Mining zurückgewiesen. Das Privatunternehmen, das nach einer Umstrukturierung ohne Staatshilfen auskommt, sieht sich durch die subventionierte Konkurrenz beim Zugang zum deutschen Markt behindert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil die wesentlichen Argumente der walisischen RJB Mining zurückgewiesen. Das Privatunternehmen, das nach einer Umstrukturierung ohne Staatshilfen auskommt, sieht sich durch die subventionierte Konkurrenz beim Zugang zum deutschen Markt behindert. Die Unterstützungszahlungen übten zudem einen "künstlichen Einfluss auf den Weltmarkt" aus. Der EuGH erklärte die Zahlungen jedoch für rechtmäßig. Das Europarecht setze keineswegs voraus, dass der Empfänger langfristig auf eigenen Beinen stehen könne. Die "Wirtschaftlichkeit" des Betriebes müsse lediglich "verbessert" werden. Schließlich bedürfe der Steinkohlebergbau seit 1965 andauernder finanzieller Unterstützung durch die Mitgliedstaaten. Bei der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit handele es sich um eine Problematik, mit der der gesamte Bergbau der Gemeinschaft gegenüber Einfuhren aus Drittländern konfrontiert bleibe. 1998 habe auch die Kommission auf das Fehlen jeglicher Wirtschaftlichkeitsperspektiven hingewiesen. Erreichbar sei allenfalls eine "graduelle Verringerung der Unwirtschaftlichkeit" durch eine wesentliche Verringerung der Produktionskosten, meint der EuGH.

Zudem hatte das Bergbauunternehmen der EU-Kommission vorgeworfen, sie hätte 1997 noch nachträglich Beihilfen von 10,4 Mrd. DM für den deutschen Steinkohlebergbau genehmigt, obwohl diese bereits zuvor ausgezahlt worden waren. Die Europarichter sahen hierin jedoch keinen Verstoß gegen einen 1993 von Brüssel erlassenen "Kodex". Dieser schreibt den Mitgliedstaaten vor, geplante Unterstützungszahlungen erst nach Genehmigung durch die Kommission freizugeben. Mit diesem erstinstanzlichen Urteil hat die deutsche Steinkohle in schwierigem Umfeld Aufschub erhalten.

jj, ews, jsn

Zur Startseite