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Die EU-Flaggen vor dem Europäischen Parlament in Strasbourg.

© Philipp von Ditfurth/dpa

Europäischer Mindestlohn: "Brüssel möge sich heraushalten, wo in den Mitgliedstaaten alles funktioniert"

Sozialpolitik ist nicht Sache der EU, findet Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Im Interview erklärt er auch, warum die Tarifautonomie ohnehin schon bedroht ist.

Herr Kramer, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat einen europäischen Mindestlohn versprochen. Die Kommission hat auch bereits erste Schritt eingeleitet. Was halten die Arbeitgeber davon?
Brüssel ist schlicht nicht dafür zuständig. Denn Mindestlöhne fallen klar in die Politikbereiche, die die Mitgliedstaaten bisher regeln. Die Kommission hat sich nicht in die Lohnfindung der einzelnen Länder einzumischen. Bis auf ganz wenige Ausnahmen haben fast alle EU-Länder einen Mindestlohn. Man kann also nicht behaupten, dass man Brüssel in dieser Sache bräuchte. Ich habe daher erhebliche Bedenken, ob es klug ist, wenn die EU-Kommission dieses Thema vorantreibt. Es fängt ja schon mit der fehlenden Kompetenz an.

Die Kommission ist vorsichtig. Es gehe weder um einen einheitlichen europäischen Mindestlohnbetrag noch um eine Harmonisierung der nationalen Mindestlohnsysteme, heißt es, sondern lediglich um Kriterien für angemessene Mindestlöhne. Könnten Sie denn damit leben?
Das klingt dem ersten Anschein nach gut und die deutschen Arbeitgeber sind selbstverständlich gesprächsbereit. Ich glaube nur, dass es in der Praxis gar nicht möglich ist. Wir haben von Land zu Land extrem unterschiedliche Strukturen bei der allgemeinen Lohnfindung. Bei uns regeln das allein die Sozialpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, miteinander. Die Lohnsteuersysteme unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten ebenso wie die Transferleistungen gerade im Niedriglohnbereich. Da einen Schlüssel zu finden, der für alle 27 Mitgliedstaaten passt, das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Schon in Deutschland müssen wir den Staat immer wieder in die Schranken weisen und auf Tarifautonomie pochen. Gewerkschaften und Arbeitgeber wissen nun einmal besser, wo der richtige Lohn einer Branche und Region liegt. Wenn das für Deutschland gilt, dann gilt das Regionalprinzip allemal für die EU. Mein Appell ist: Die EU soll sich kümmern, wo sie sich auskennt und die Bündelung der Kräfte uns alle stärkt. Wir brauchen mehr EU bei der Handels-, Außen- und Sicherheitspolitik. Aber sie soll sich aus den Bereichen heraushalten, die nicht in ihren Kompetenzbereich gehören. Das ist eindeutig die Sozialpolitik.

Als vor Jahren der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt wurde, haben die Arbeitgeber vor Jobverlusten gewarnt. Nichts von dem ist eingetreten …
Wir Arbeitgeber hatten große Bedenken. Ja, das stimmt. Und ich stelle mit dem Erkenntnisstand von heute fest, dass der Mindestlohn bei uns kaum Jobs gekostet hat. Bisher zumindest. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir all die Jahre über auch eine sehr gute Konjunktur hatten, der Arbeitsmarkt hat geboomt. Und vor allem haben die Kunden die höheren Preise akzeptiert, die der Mindestlohn nötig machte. Ob das auch in einem Abschwung so ist, das bleibt abzuwarten. Vorläufig haben wir also unseren Frieden mit dem gesetzlichen Mindestlohn gemacht, obwohl wir noch immer ordnungspolitisch größte Bedenken haben. Hinzu kommt: Ein wesentlicher Grund, warum in Deutschland der Mindestlohn keinen Schaden anrichtet, ist bei der Mindestlohnkommission zu finden, die seine Höhe festsetzt und wo Arbeitgeber und Gewerkschaften an einem Tisch sitzen und nicht wahlkampftaktischen Wünschen der Politik folgen.

Haben Sie nicht rechtliche Bedenken? Darf Brüssel das überhaupt, den Mindestlohn europaweit regeln?
Selbstverständlich weisen wir immer wieder darauf hin, dass Brüssel durch die EU-Verträge keine gesetzgeberische Zuständigkeit in der Sozialpolitik besitzt. In den Europäischen Verträgen ist lediglich vorgesehen, dass die EU in einzelnen ausgewählten Bereichen der Sozialpolitik unterstützend und ergänzend tätig werden kann. Es sind sogar einzelne Bereiche explizit ausgenommen: Darunter sind die Arbeitsentgelte. In diesen Bereich fällt auch der Mindestlohn. Die Kommission sucht womöglich eine Krücke, um diese rechtlichen Probleme zu umgehen. Wir Arbeitgeber werden das genau beobachten und hoffen, nicht rechtliche Schritte einleiten zu müssen.

Die Arbeitgeber feilen noch nicht an der Klageschrift?
Nein. Eine Klage kann nur das letzte Mittel sein. Wir müssen uns jetzt politisch mit dem Vorhaben auseinandersetzen. Und da empfehle ich, einen Gedanken nicht zu vergessen: Es gab vernünftige Gründe, warum die Gründer der europäischen Einigung die Sozialpolitik und Lohnfindung in der nationalen Kompetenz belassen haben. Wer das jetzt ändern will, muss sehr gute Argumente haben, um die erforderliche Einstimmigkeit für die Vertragsänderung zu erreichen. Ich sehe sie nicht.

BDA-Präsident Ingo Kramer weist EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in die Schranken.
BDA-Präsident Ingo Kramer weist EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in die Schranken.

© picture alliance/dpa

Im Vergleich zu Frankreich ist der deutsche Mindestlohn niedrig. Dabei hat Deutschland eine höhere Wirtschaftsleistung. Da gäbe es also Luft nach oben?
Nein. Der gesetzliche Mindestlohn ist nur ein Teil des Gesamtsystems einschließlich Steuern, Transferzahlungen etc. In Deutschland wird er nach mittlerweile bewährten Prinzipien von Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission festgelegt. Sie sorgt etwa dafür, dass der gesetzliche Mindestlohn den Tariflöhnen nachfolgt und nicht umgekehrt. Das muss auch so bleiben. Wenn wir eine Politisierung des gesetzlichen Mindestlohnes bekämen etwa in der Form, dass Forderungen einzelner Parteien nach willkürlichen Mindestlöhnen gefolgt werden müsste, dann kann die deutsche Tarifautonomie einpacken.

Die Gewerkschaften peilen als Richtwert für die Höhe eines nationalen Mindestlohnes 60 Prozent vom Mittelwert der Stundenlöhne, dem sogenannten Medianlohn, an. In Deutschland liegen wir mit unserem Mindestlohn aktuell bei 45 Prozent. Hat Deutschland Nachholbedarf?
Überhaupt nicht, Deutschland liegt in Europa im Spitzenfeld bei Löhnen und Sozialleistungen und gilt allgemein als Hochlohnland. Die Forderung nach 60 Prozent vom Median ist absurd. Wenn morgen in Deutschland jeder Arbeitnehmer das doppelte Gehalt in Euro und Cent bekommt, dann sind hinterher nach dieser Statistik immer noch die gleichen Menschen genauso arm wie vorher. Ich bleibe dabei, dass in den unterschiedlichen Ländern den europäischen Verträgen entsprechend die Lohnfindungsprinzipien und ihre Spielräume eine nationale Aufgabe sind und bleiben müssen. Ansonsten müsste man alle Bausteine der Sozialsysteme ungeachtet der kulturellen Unterschiede in Europa zuvor vereinheitlichen, was illusorisch ist. Europa hat weiß Gott andere, drängendere gemeinsame Aufgaben und sollte sich hüten, die Zentrifugalkräfte ohne Not anzuheizen.

Die EU will nicht nur einen Mindestlohn regeln, sie plant auch eine europäische Arbeitslosenrückversicherung. Wie stehen die Arbeitgeber dazu?
Das würde massive Fehlanreize nach sich ziehen und notwendige Strukturreformen verschleppen. Man kann nur rückversichern, wenn alle nationalen Systeme der Arbeitslosenversicherung nach den gleichen Prinzipien arbeiten. Auch hier sehen wir wieder innerhalb der EU eine große Bandbreite von Systemen und Prinzipien. Die sozialen Sicherungssysteme und das Arbeitsrecht sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Da würde die Architektur einer gemeinsamen Rückversicherung sehr schwierig. Außerdem habe ich erhebliche Zweifel, ob sich alle 27 Mitgliedstaaten darauf einigen können, dass sie alles tun wollen, um einen Versicherungsfall auszuschließen, damit es nicht zu dauerhaften Transferzahlungen bei fehlenden Eigenanstrengungen kommt.

Ursula von der Leyen hat angekündigt, dass europäische Mindestlöhne nur der Anfang sein sollen. Sie will Schritt für Schritt die 20 Punkte der europäischen Säule sozialer Rechte in Gesetzgebung überführen. Was halten Sie davon?
Ich glaube, dass diese Ankündigung von Ursula von der Leyen entschieden dazu beigetragen hat, die notwendigen Mehrheiten für das Zustandekommen der Kommission zu sichern. Das war es dann aber auch. Ich kann der EU-Kommission nur den guten Rat geben: Brüssel möge sich heraushalten aus den Bereichen, die den Mitgliedstaaten obliegen und dort gut funktionieren. Wir müssen die Zustimmung zur EU dringend stärken, aber das gelingt nur, wenn wir die Kompetenzen der Staaten und Regionen respektieren.

Ingo Kramer (67), ist seit 2013 Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). Er war von 2007 bis 2013 Chef des Arbeitgeberverbandes Nordmetall.

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