zum Hauptinhalt
Der ehemalige Arcandor-Vorstandsvorsitzende Thomas Middelhoff wurde wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

© picture alliance / dpa

Ex-Arcandor-Chef: Thomas Middelhoff muss wieder ins Gefängnis

Der ehemalige Top-Manager hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegt. Die BGH-Richter sehen dafür keinen Grund.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des früheren Top-Managers Thomas Middelhoff wegen Untreue und Steuerhinterziehung bestätigt. Die Karlsruher Richter verwarfen die Revision Middelhoffs als unbegründet, wie am Montag mitgeteilt wurde. Der Ex-Chef des früheren Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war im November 2014 vom Essener Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich private Flüge und eine Festschrift zu Unrecht von seinem damaligen Konzern bezahlen ließ. Middelhoff wurde noch im Gerichtssaal wegen Fluchtgefahr verhaftet, kam aber gut fünf Monate später gegen Kaution wieder frei. Über das weitere Vorgehen muss nun die zuständige Staatsanwaltschaft entscheiden. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false