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Ex-Deutsche-Bank-Chef: Strafprozess gegen Breuer vorerst geplatzt

Rolf Breuer bleibt angeklagt, soviel ist klar. Doch der Strafprozess wegen versuchten Prozessbetrugs gegen den Ex-Chef der Deutschen Bank ist vorerst ausgesetzt - wegen eines Formfehlers und den Urlaubsplänen der Richter.

Der Strafprozess gegen Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer ist vorerst geplatzt. Eigentlich hätte sich Breuer von Donnerstag an wegen versuchten Prozessbetrugs vor dem Landgericht München I verantworten müssen. Damit hätte gut einen Monat nach dem Tod von Leo Kirch der Streit um die Milliardenpleite des einstigen Medienzars im Jahr 2002 nun auch ein strafrechtliches Nachspiel gehabt. Doch nach nur wenigen Minuten und einer Besprechung war die Sitzung schon wieder vorbei. Dabei hatte die wegen eines verspäteten Schöffen bereits mit eineinhalbstündiger Verspätung begonnen. Wegen eines Formfehlers und Terminproblemen setzte Richter Anton Winkler das Verfahren dann aber noch vor Verlesung der Anklage aus.

Damit muss der Prozess komplett neu begonnen werden, vermutlich nicht vor Ende Oktober. Hintergrund für den verpatzten Start sind vor allem Urlaubspläne: Nach der Absage von zwei Schöffen hatte das Gericht die neue Besetzung erst zu Beginn der Verhandlung mitgeteilt - und nicht wie eigentlich vorgesehen eine Woche zuvor.

Die Verteidigung beantragte eine Unterbrechung, um die Besetzung zu überprüfen. Doch dafür wäre ebenfalls eine Frist von einer Woche vorgesehen, danach sind die Richter allerdings nacheinander sieben Wochen im Urlaub. Das Problem: Eine Hauptverhandlung darf nur drei Wochen unterbrochen werden. „Da das zur Folge gehabt hätte, dass der Prozess nicht bis Anfang September abgeschlossen werden kann, war das Verfahren auszusetzen“, sagte ein Sprecherin. Nun wird das Gericht wohl erst im Herbst über die Vorwürfe der Staatsanwälte beraten.

Diese werfen Breuer vor, 2003 in einem der mittlerweile zahlreichen Zivilprozesse um milliardenschweren Schadenersatz für die Pleite des Medienunternehmers Leo Kirch vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gelogen zu haben. In dem Strafverfahren geht es allerdings nicht um das Geld, sondern um den Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs. Kirch hatte den Ex-Chef der Deutschen Bank und sein Geldhaus stets für den Zusammenbruch seines weit verzweigten Imperiums 2002 verantwortlich gemacht. Vor allem ein Interview, das Breuer Wochen vor dem Untergang der Kirch-Gruppe gegeben hat, steht dabei im Mittelpunkt.

Das Gespräch ist auch Thema der vielen Zivilverfahren - auch in einem aktuellen, das im Oktober vor dem OLG weiter geht. Breuer hatte in dem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt, für Kirch erst der Auslöser für den Kollaps. Vor Gericht hatte Breuer ausgesagt, er habe seine Kenntnisse über die Lage Kirchs nur aus den Medien gehabt. Allerdings hatte die Deutsche Bank einem Teil des Konzerns einen Kredit gewährt, so dass Breuer zumindest für diesen Teil auch über interne Informationen verfügte. Das bestreite Breuer auch nicht und habe das auch in dem Verfahren gesagt, meint die Verteidigung. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders, sie geht davon aus, dass Breuer die Unwahrheit gesagt hat.

Neu sind die Vorwürfe nicht, die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2009 nach einer Anzeige der Kirch-Seite Anklage erhoben, doch die Ermittlungen zogen sich, das Gericht forderte Nachermittlungen und ließ die Klage erst im März zu. Breuer wies die Vorwürfe stets zurück. Im Fall einer Verurteilung drohen Breuer eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. (dpa)

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