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Wirtschaft: Experten beantworten Fragen zu diesem Thema

Im Alter von 74 Jahren denke ich öfter über mein Erbe nach. Ich bin allein stehend und möchte meinen Nichten mein Vermögen vererben.

Im Alter von 74 Jahren denke ich öfter über mein Erbe nach. Ich bin allein stehend und möchte meinen Nichten mein Vermögen vererben. Eine Nichte soll Haupterbin werden. Wie stelle ich das am besten an?

In Ihrem Fall wäre es sinnvoll, Ihre Lieblingsnichte zur Alleinerbin zu machen und den übrigen Nichten mit ihren Kindern Vermächtnisse auszusetzen. Dies hätte den Vorteil, dass das Erbe nicht von einer Erbengemeinschaft verwaltet wird, bei der es oft zu Streit kommt. Was die Erbschaftsteuer betrifft, macht es keinen Unterschied, ob jemand ein Erbe oder ein Vermächtnis erhält.

Wie könnte das Testament dann lauten?

Beispielsweise so: Nichte Dora soll Alleinerbin sein. Meine Nichten Steffi und Bettina und ihren Kindern setze ich ein Vermächtnis von jeweils 100 000 Mark aus.

Unsere einzige Tochter soll Alleinerbin werden. Doch was passiert, wenn Sie an einen windigen Ehemann gerät? Können wir sie verpflichten, durch Gütertrennung unser Vermögen zu bewahren?

Eine Gütertrennung kann gravierende Nachteile haben. Es gibt elegantere Lösungen für Ihr Anliegen - etwa die Vor- und Nacherbschaft. Hier können Sie festlegen, dass Ihre Tochter die Alleinerbin ist. Für den Fall ihres Todes können Sie dann noch weitere Nacherben nennen, wie die Enkelkinder oder andere Personen.

Ist es richtig, dass ein Testament von Zeugen unterschrieben werden muss?

Nein. Ein privatschriftliches Testament ist auch ohne Zeugen gültig. Es muss aber mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ist das der Fall, kann zum Beispiel auch ein beschriebener Bierdeckel oder eine Seite in einem Notizbuch ein Testament sein.

Wir vermuten, dass von meiner Großmutter mehrere Testamente existieren. Wie wird entschieden, welches Testament gültig ist?

Wenn mehrere Testamente existieren, entscheidet das Datum. Gültig ist immer das zuletzt geschriebene Testament.

Mein Sohn ist in geschäftlichen Dingen nicht sehr bewandert. Soll ich einen Vermögensverwalter für den Fall meines Todes einsetzen und wenn ja, wie teuer ist das?

Wenn Sie eine größere Summe vererben, oder wenn Ihr Nachlass aus mehreren verschiedenen Teilen besteht, zum Beispiel Wertpapieren und Grundstücken, sollten Sie einen Testamentsvollstrecker beauftragen. Das Honorar ist nicht gesetzlich geregelt, Sie können es frei mit der von Ihnen ausgewählten Person vereinbaren.

Meine Cousine ist gestorben. Ich möchte gerne wissen, wie groß das Erbe ist. Habe ich gegenüber dem Nachlassverwalter ein Auskunftsrecht?

Sie haben nur dann einen Anspruch auf Information, wenn Sie nachweisen, dass Sie erbberechtigt sind. Das heisst, Sie müssen einen Erbschein vorweisen können.

Wo und wann bekomme ich diesen Schein?

Sie bekommen den Schein beim Nachlassgericht, wenn Sie durch Geburtsurkunden von sich und Ihren Vorfahren nachweisen, dass Sie erbberechtigt sind.

Ich habe gehört, dass Ehepaare oft ein so genanntes "Berliner Testament" machen. Welche Vorteile hat das?

Beim Berliner Testament setzt ein Partner den anderen als Alleinerben ein. Und beide legen gemeinsam fest, wer danach erben soll. Andere Erben können dann nur noch ihren Pflichtteil, das heisst die Hälfte des gesetzlichen Erbes, beanspruchen.

Wenn einer der beiden Partner stirbt, wie kann verhindert werden, dass die Kinder ihren Pflichtanteil bereits vor dem Tod des zweiten Partners geltend machen?

Sie können das nicht ausschließen. Es gibt jedoch ein sanftes Druckmittel. Fügen Sie eine Klausel ein, nach der die Kinder in diesen Fällen nach dem Tod des zweiten Partners nur noch den Pflichtteil erhalten und alles Übrige an andere Erben geht.

Wenn bei einem Berliner Testament ein Partner gestorben ist, kann der andere das Testament wieder ändern?

Nein. Generell gilt das gemeinsam verfasste Testament. Es sei denn, die Partner haben eine Öffnungsklausel vereinbart, in der ausdrücklich vereinbart wird, dass der Überlebende das Testament ändern darf. Der Überlebende kann aber ohne eine besondere Klausel zu seinen Lebzeiten frei über das Erbe verfügen, das heisst, er kann es zum Beispiel verschenken.

Mein Vater hat kurz vor seinem Tode einen Teil seines Vermögens verschenkt. Mein Erbe ist dadurch kleiner geworden. Kann ich einen Teil des Geldes zurückfordern?

Ja, wenn die Schenkung nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt, werden verschenkte Vermögen quasi dem Erbe zugerechnet. Sie erhalten dadurch eventuell einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Wie lange kann ich diesen Anspruch geltend machen?

Sie haben drei Jahre Zeit, diesen Anteil einzuklagen. Diese Frist beginnt aber erst zu dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Erbe erfahren, auch wenn der Erblasser schon lange vorher gestorben ist.

Mit 18 Jahren habe ich die Eltern verloren. Damals habe ich nur Krankenhausrechnungen von fast 10 000 Mark gesehen und das Erbe ausgeschlagen. Jetzt ist ein Sparbuch mit 22 000 Mark aufgetaucht. Kann ich die frühere Entscheidung anfechten?

Eine Anfechtung der Ausschlagung ist nur unter engen Vorraussetzungen möglich. Insbesondere, wenn man sich über die Zusammensetzung des Nachlasses geirrt hat. Dies könnte bei Ihnen zutreffen. Gelingt Ihnen die Anfechtung, müssen Sie aber auch alle Schulden übernehmen. Auch hier kann es noch Überraschungen geben.

Muss ein Erbe in der Einkommensteuer angeben werden?

Das Erbe als solches stellt kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen dar. Sie müssen ihr Erbe also nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Sie müssen aber Erbschaftsteuer bezahlen, wenn sie die Freibeträge überschritten haben. Dabei gilt für Ehegatten ein Freibetrag von 600 000 Mark, und für jedes Kind ein Freibetrag von 400 000 Mark.

Wenn ich einen Teil meines Vermögens einer Stiftung vererben möchte, bezahlt diese dann Erbschaftsteuer?

Sobald eine Stiftung von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist, unterliegt dieser Erbfall nicht der Besteuerung.

Wie ich gehört habe, ist in einer Ehe ohne Trauschein, mein Partner nicht mein gesetzlicher Erbe. Wie können wir uns gegenseitig zu Erben machen?

Dies können Sie durch einen Ehevertrag erreichen. Aber auch damit können Sie nicht verhindern, dass Ihre Eltern und gegebenenfalls Ihre Geschwister Ihnen gegenüber ihren Pflichtteil geltend machen.

Ich bin nicht verheiratet und von meinem Lebenspartner zum Erben eingesetzt. Wieviel Erbschaftsteuer käme beim Todesfall auf mich zu?

Anders als bei verheirateten Paaren steht Ihnen nur ein Freibetrag von 10 000 Mark zu. Auf alles, was darüber hinaus geht, müssen Sie Erbschaftsteuer nach Steuerklasse III bezahlen. Sie liegt für die ersten 100 000 Mark bei 17 Prozent. Ist das Erbe höher, nimmt auch der Steuersatz zu. Auch wenn Ihr Lebenspartner Ihnen zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt, ändert das nicht viel an der Steuer. Denn Schenkungen und Erbe werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechent. Die Fragen der Telefon-Aktion beantworteten Inge Lohmann, Rechtsanwältin bei der Commerzbank in Frankfurt (Main); Rudi-Lutz Dallmann, Notar und Rechtsanwalt, Berlin; Frank Follert, Steuerberater Berlin und Dr. Jens Ziegler, Rechtsanwalt Berlin.

Weitere Informationen erhalten Sie in der kurzen kostenlosen Broschüre "Erben und Vererben" vom Bundesjustizministerium, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin. Außerdem gibt es für 18 Mark bei der Stiftung Warentest den ausführlicheren Ratgeber "Vererben & Erben" ISBN-3-931908-16-X.

Im Alter von 74 Jahren denke ich öfter ü

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