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Wirtschaft: Extra-Bürokratie für die unbürokratischen Minijobs

Ab April übernimmt die Essener Zentrale den Gang zu Krankenversicherung und Finanzamt für die Arbeitgeber

Eine Neuregelung für geringfügig Beschäftigte vom 1.April 2003 an soll das Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer- und geber attraktiver und einfacher machen: Für die so genannten Minijobs wird die Lohngrenze von 325 auf 400 Euro erhöht, das Anmeldungsverfahren für die Arbeitgeber wird deutlich erleichtert.

Dazu wurde eine extra Minijob-Zentrale in Essen eingerichtet, die Service aus einer Hand anbieten will: Statt der bisherigen getrennten Meldung der Minijobber bei Finanzämtern, Renten- und Krankenversicherungen kann der Arbeitgeber hier alles auf einmal erledigen. Mit dem Aufbau der Minijob-Zentrale wurde die Bundesknappschaft beauftragt. Der nämlich ginge sonst nach und nach die Arbeit aus: Der Renten- und Krankenversicherungsträger von Bergarbeitern leidet extrem unter der Krise des deutschen Bergbaus.

Die Knappschafts-Mitarbeiter müssen jetzt einen enormen Arbeitsberg bewältigen. Zunächst müssen im Laufe des Monats März die 4,1 Millionen Rentenkonten der bereits gemeldeten Minijobber von den bisherigen Versicherungen in die Minijob-Zentrale übertragen werden. „Wenn das beendet ist, werden die Arbeitgeber angeschrieben und bekommen einen Kontrollauszug über die Meldung ihrer Beschäftigten“, sagt Pressesprecherin Susanne Schröder.

Doch die Knappschaft will nicht nur abwickeln und abrechnen, sie will auch beraten: Dazu wurde eigens ein Servicecenter mit 600 Mitarbeitern in Cottbus eingerichtet. Schon jetzt wird jeder, der etwas zum Thema Minijob erfahren will, nach Cottbus verbunden. „Unser Servicecenter bietet juristische Beratung oder auch Hilfe beim Ausfüllen von Formularen“, sagt Schröder. Der Informationsbedarf ist groß: Zur Zeit gibt es in Deutschland 1,8 Millionen Unternehmen, die insgesamt 5,8 Millionen Menschen in der Minijob-Sparte beschäftigen.

Die Abgaben für Minijobs stehen fest: Kleinbetriebe zahlen in Zukunft eine Steuerpauschale von 25 Prozent, private Arbeitgeber zwölf Prozent an die Minijob-Zentrale. Dort werden Einzelabgaben für die Sozialversicherung berechnet.

Der gebündelte Service ist vor allem eine Erleichterung für die Arbeitgeber: „Unsere Mitarbeiter berechnen jetzt für jeden Antrag die Anteile für die Renten- und Krankenversicherung und leiten die Beträge weiter“, sagt Pressesprecherin Schröder. Auch die Lohnfortzahlungsversicherung in Höhe von 1,3 Prozent wird gleich mit abgewickelt. Nähere Informationen zu den Neuregelungen bei Minijobs gibt es im Internet unter www.minijob-zentrale.de oder beim Servicecenter unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-200504.

Julia Gebert

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