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Wie sicher sind die Daten? Das muss jetzt das Landgericht Berlin klären.

© dpa

Facebook: Gefährliche Freunde

Verbraucherschützer klagen gegen Facebook. Das Unternehmen soll den Datenschutz verletzt haben. Freundschaftseinladungen berühren die Rechte Dritter.

Berlin - Verbraucherschützer wollen das Online-Netzwerk Facebook gerichtlich zu einem sensibleren Umgang mit privaten Daten zwingen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wirft dem auch in Deutschland millionenfach genutzten Netzwerk vor, gegen Datenschutz- und Verbraucherrechte zu verstoßen. Weil Facebook zuvor auf eine Abmahnung des VZBV nicht reagiert hatte, hat der Verband jetzt Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

Die Verbraucherschützer prangern vor allem den Umgang mit Daten Dritter an. Hauptkritikpunkt ist dabei die „Freundefinder“-Funktion, teilte der VZBV am Montag mit. Damit können die angemeldeten Facebook-User ihr E-Mail-Adressbuch auslesen lassen, um Bekannte oder Geschäftspartner, die nicht bei dem Internet-Dienst registriert sind, als Freunde auf Facebook einzuladen. „Auch Menschen, die sich keinem sozialen Netzwerk anschließen wollen, kommen in den Datenstaubsauger“, sagte VZBV-Datenschutzexpertin Carola Elbrecht dem Tagesspiegel. Facebook verschaffe sich so durch die Hintertür Daten von Privatleuten. Das sei unzulässig, weil die Einladung und Registrierung ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen geschehe, kritisiert Elbrecht.

Datenschutzverstöße gibt es nach Meinung des VZBV auch dann, wenn man Dienste Dritter über Facebook nutzt. Denn Drittanbieter, deren Dienste etwa über Spiele oder Grußkarten über die Profile der Mitglieder eingebunden sind, dürfen nach den Regeln von Facebook nicht nur auf die Daten des Users, sondern auch auf Informationen über die Freunde zugreifen. „Das ist ein Freibrief für die Drittunternehmen, sich Daten zu besorgen“, betont Elbrecht. Auch das sei ohne die Einwilligung der Facebook-Freunde nicht zulässig, meint die Verbraucherschützerin.

Facebook zeigte sich am Montag von der Klage „überrascht“. Man sei in der Branche führend, wenn es darum gehe, den Nutzern Instrumente zur Verfügung zu stellen, mit denen sie ihre Daten und Privatsphäre schützen können, erklärte das Unternehmen.

Der VZBV hatte im vergangenen Jahr zahlreiche Internet-Firmen wegen ihrer Geschäfts- und Datenschutzbedingungen abgemahnt. Während deutsche Netzwerke wie StudiVZ, Xing und Lokalisten daraufhin ihr Regelwerk geändert haben, haben US-Anbieter wie Facebook oder My Space nicht reagiert, berichtet Elbrecht. Ob nach Facebook auch das Netzwerk My Space verklagt wird, prüft der VZBV noch. Heike Jahberg

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