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Familienförderung: Elterngeld soll verfassungswidrig sein

Das neue Elterngeld verstößt nach Meinung renommierter Experten gegen das Grundgesetz. Der Grundsatz der Gleichbehandlung sei durch die neue Regelung nicht gewährleistet.

Berlin - "Das Elterngeld ist in vielen Punkten klar verfassungswidrig", sagte der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert dem Tagesspiegel. Nach Informationen des Tagesspiegels sind bereits Klagen geplant. Diese haben nach Einschätzung von Verfassungsjuristen gute Erfolgschancen. "Das Gesetz begünstigt Doppelverdiener, die ihr erstes Kind bekommen", sagte Christian Seiler, der an der Universität Erfurt den Lehrstuhl für Verfassungs-, Steuer- und Sozialrecht leitet, dem Tagesspiegel. Während Gutverdiener bis zu 1800 Euro im Monat vom Staat bekommen können, erhalten Arbeitslose oder Studenten oft nur die Mindestförderung von 300 Euro.

Seiler hält das für einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich geschützten Gleichbehandlungsgrundsatz: "Warum ist dem Staat die Erziehung, die der Chefarzt seinem Kind angedeihen lässt, mehr wert als die Erziehung, die eine Medizinstudentin leistet?" Benachteiligt würden auch Familien, in denen nur ein Elternteil arbeiten geht und der andere wegen der Erziehung älterer Kinder zu Hause bleibt. Denn der Geschwisterbonus, den der Staat zahlt, wenn im Haushalt bereits kleine Kinder leben, liegt für das neue Kind nur bei zehn Prozent des Elterngeldes (mindestens 75 Euro). "Die staatliche Familienförderung, die mit Steuergeldern finanziert wird, schließt gerade die Familien aus, die die Unterstützung am dringendsten brauchen", kritisiert Seiler.

"Das neue Gesetz führt zu einer Umverteilung von unten nach oben", meint auch Sozial- und Familienrechtsexperte Borchert. "Wer wenig verdient, verliert jetzt auch noch ein Jahr an staatlicher Unterstützung." (Tsp)

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