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Wirtschaft: Fast eine Million neue Mini-Jobs

Vollzeitstellen selten verdrängt

Düsseldorf (na/HB). Die seit 1.April geltende Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung hat im Niedriglohnbereich zu einem kleinen Beschäftigungswunder geführt. Die Bundesknappschaft geht davon aus, dass durch die Neuregelung 930000 Minijobs zusätzlich entstanden sind. Bis Ende Juni gab es 5,764 Millionen laufende geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse und 667800 kurzfristig Beschäftigte. Neue Zahlen werden in dieser Woche vorgelegt.

Durch die gesetzliche Neuregelung wurden Minijobs für die Arbeitgeber attraktiver. Die von ihnen zu entrichtende Pauschalabgabe auf Minijobs stieg zwar leicht von 22 auf 25 Prozent des Entgelts, aber dafür wurden die Bürokratielasten deutlich verringert. Bekommt der Arbeitnehmer zwischen 400 und 800 Euro, zahlt der Arbeitgeber 21 Prozent. Die Abgaben werden zudem nur noch an eine zentrale Stelle, die Minijobzentrale, gezahlt. Für die Arbeitnehmer wurde die Grenze für den monatlichen Verdienst von 325 auf 400 Euro erhöht.

Zudem kann ein Arbeitnehmer einen Minijob wieder abgabenfrei neben einer Hauptbeschäftigung ausüben. Damit wurde die 1999 abgeschaffte Befreiung der Neben-Minijobs von Abgaben wieder eingeführt. Unter den 930 000 per Ende Juni zusätzlich geschaffenen Minijobs waren nach den Angaben der Knappschaft 171 000, die als Nebentätigkeit ausgeübt wurden.

Für die vor allem von den Gewerkschaften geäußerte Vermutung, Vollzeitarbeitsplätze würden in Minijobs aufgespalten, gibt es kaum Belege. Zwar räumt der Handel einzelne Aufspaltungen ein, bestreitet aber, dass dies in erheblichem Umfang geschieht. Auch die Gebäudereiniger halten die Aufspaltungshypothese für wenig plausibel. Der hohe Anteil der Minijobber in dieser Branche erkläre sich durch die vielen Zwei-Stunden-Reinigungsaufträge vor oder nach Büroschluss. Das Gaststättengewerbe verweist darauf, dass es die branchentypischen Nachfragespitzen nur mit Aushilfskräften abdecken könne.

Gewerkschaftsnahe Kritiker behaupten indes, der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Abbau der Beschäftigung zeige, dass die Neuregelungen in hohem Maße Verdrängungs- und Umschichtungseffekte auf dem Arbeitsmarkt ausgelöst, aber keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen hätten.

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