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Wirtschaft: Ferienjobs erst ab 15 Jahren

Deutschlands Schülerinnen und Schüler machen wieder Jagd auf Ferienjobs.Zwar wickeln sich solche Arbeitsverhältnisse meist nicht über das Arbeitsamt ab.

Deutschlands Schülerinnen und Schüler machen wieder Jagd auf Ferienjobs.Zwar wickeln sich solche Arbeitsverhältnisse meist nicht über das Arbeitsamt ab.Doch muß auch in diesen Fällen der Jugendarbeitsschutz von den Firmen beachtet werden.Und das bedeutet: Mindestens 13jährige dürfen als Babysitter tätig sein, Zeitungen und Werbezettel austragen, Nachhilfeunterricht geben, Botengänge aus- und Hunde "Gassi führen", ferner in Sportarenen wie in der Landwirtschaft mithelfen - alles gegen Bezahlung.Und mindestens 15jährige dürfen darüber hinaus Ferienjobs übernehmen: bis zu vier Wochen im Jahr.Dabei muß es sich allerdings um Arbeiten handeln, die für junge Leute geeignet sind, sie also körperlich nicht überfordern.Und das Gesetz schreibt für die Arbeitnehmer in spe die 5-Tage-Woche vor.

Das Gewerbeaufsichtsamt wacht über die Einhaltung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, zum Beispiel die Arbeitszeiten betreffend.Wie die Behörde allerdings mit Blick auf die Vielzahl ihrer Aufgaben diese Kontrollarbeiten praktisch durchführen soll, dafür hat das Gesetz keine Lösung parat.Immerhin: Arbeitgeber, die überführt werden, müssen mit Bußgeldern bis zu 30 000 DM rechnen.

Urlaubsansprüche können sich allerdings aus einem Ferienjob im Regelfall nicht ergeben: Wegen der gesetzlichen Begrenzung auf vier Wochen pro Kalenderjahr kann der Mindestanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs, der sich auf einen vollen Beschäftigungsmonat bezieht, nicht erreicht werden.Eine Ausnahme könnte allenfalls für den Februar (mit 28 Tagen) gelten, der sowohl vier Wochen als auch einen Monat umfaßt.Nur: Ferienjobs gibt es im Februar nicht.In der Sozialversicherung sind Ferienjobs grundsätzlich abgabenfrei - unabhängig von der Höhe des Verdienstes.Regelmäßig ausgeübte Schülerbeschäftigungen bleiben sozialabgabenfrei, solange sie pro Monat nicht mehr einbringen als 620 (neue Länder: 520) DM pro Monat.In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Schüler auf jeden Fall - auf Rechnung ihres Arbeitgebers - versichert.Im Steuerrecht kann auf Steuerkarte (in Steuerklasse I) bis zu 1507 DM im Monat verdient werden, ohne das Finanzamt daran beteiligen zu müssen.Ist der Arbeitgeber bereit, den Verdienst pauschal zu versteuern (mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuerpauschale) und die Steuer zu tragen, dann kann er für bis zu 18 zusammenhängende Arbeitstage à maximal 120 DM insgesamt 2160 DM auszahlen - mehr als genug, um davon für den Rest der Ferien endlich richtig Ferien machen zu können.

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