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Wirtschaft: Ferienplanung einvernehmlich

Jedes Jahr dasselbe Lied: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich darüber verständigen, wer wann wie lange Urlaub machen kann.Hier die wichtigsten Punkte, die Probleme bringen können1.

Jedes Jahr dasselbe Lied: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich darüber verständigen, wer wann wie lange Urlaub machen kann.Hier die wichtigsten Punkte, die Probleme bringen können

1.Muß in jedem Betrieb ein "Urlaubsplan" aufgestellt werden? Nein, aber das ist - je nach Größe der Firma - empfehlenswert.

2.Wenn die Arbeitnehmer sich in die Liste eingetragen haben: Wer legt dann endgültig fest, wer zu welcher Zeit Urlaub machen kann? Der Arbeitgeber - unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer.Davon darf er nur abweichen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder Terminwünsche anderer Kollegen "vorgehen".3.Und wenn mehrere Arbeitnehmer zur selben Zeit in Ferien gehen möchten, aber nicht alle gleichzeitig entbehrlich sind? Familienväter (oder -mütter) haben Vorrang vor Alleinstehenden - wenn Kinder vorhanden sind und die Eltern auf die Ferienmonate angewiesen sind.Ansonsten können Arbeitnehmer, die länger im Betrieb sind, vor Jüngeren den Vorzug bekommen.

4.Und wenn Arbeitnehmer einer "Zuteilung" nicht zustimmen? Gespräche mit Kollegen können zu einer anderen Lösung führen.Sonst entscheidet der Arbeitgeber, in Betrieben mit Betriebsrat beide zusammen.Kommt es zu keiner Einigung, zieht die "Einigungsstelle" (eine Kommission, bestehend aus Geschäftsführung, Betriebsrat und einem Neutralen) den Schlußstrich.

5.Darf der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen? Ja, wenn dies aus betrieblichen Gründen angezeigt ist.In Betrieben mit Fließbändern sind Betriebsferien zum Beispiel an der Tagesordnung.Ist ein Betriebsrat vorhanden, so geht nichts ohne ihn.Natürlich können Betriebsferien auch "einvernehmlich" festgelegt werden, ohne daß sie aus betrieblichen Gründen notwendig sind.

6.Kann ein Urlaubstermin vom Arbeitnehmer später geändert werden? Ja - wenn dringende persönliche Gründe dafür sprechen.Beispiel: Ein naher Angehöriger stirbt.Dann muß neu geplant werden.

7.Darf auch der Arbeitgeber einen festgelegten Termin verschieben? Ja - wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist.Beispiele: Unerwartete Auftragsflut, Krankheit mehrerer Mitarbeiter ohne die Möglichkeit, dafür Ersatz zu bekommen.In diesen Fällen hat der Arbeitgeber den Mehraufwand zu tragen, den seine Mitarbeiter wegen der Verschiebung zu tragen haben, etwa Stornogebühren.

8.Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird: Kann er die dadurch ausgefallenen Tage "anhängen"? Nein, er muß sich neu mit seinem Arbeitgeber abstimmen.Das kann schon während des Urlaubs geschehen.Eigenmächtige Urlaubsverlängerung aber ist ein "Abmahnungsgrund".

9.Wenn der normale Erholungsurlaub nicht reicht: Besteht Anspruch auf unbezahlten Urlaub? Gesetzlich ist das nicht geregelt.In begründeten Fällen muß der Arbeitgeber aber durchaus solche Wünsche überprüfen und gegebenenfalls erfüllen.

10.Kann ausgefallener Urlaub noch im nächsten Jahr genommen werden? Ja - allerdings muß das im Regelfall bis zum 31.März geschehen (Ablauf des gesetzlichen "Übertragungszeitraums", je nach Tarifvertrag kann dieser auch länger sein).

WOLFGANG BÜSER

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