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Wirtschaft: Finanzämtern droht Chaos durch Pendler Steuerexperten: Reform muss rückwirkend gelten

Berlin - Steuerexperten fordern, dass die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 geändert werden soll.

Berlin - Steuerexperten fordern, dass die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 geändert werden soll. „Sonst ist das Chaos in der Steuerverwaltung programmiert“, sagte Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, dem Tagesspiegel. Allerdings sei das rechtlich nur möglich, wenn die Regierung allen Pendlern 30 Cent pro Kilometer zahle und nicht, wie derzeit diskutiert, 25 oder 20 Cent.

Die große Koalition streitet derzeit darüber, ob die Pendlerpauschale wie früher vom ersten Kilometer an gelten soll. Das war aus Gründen der Haushaltskonsolidierung geändert worden. Seit Anfang 2007 müssen Pendler die ersten 20 Kilometer selbst tragen und können erst danach 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Nachdem der Bundesfinanzhof rechtliche Zweifel an der Regelung geäußert hatte, wird in Union und SPD darüber gestritten, ob Fahrtkosten wieder ab dem ersten Kilometer abzugsfähig sein sollen. Im Gegenzug sollen dann aber nur noch 20 oder 25 Cent anerkannt werden. Zudem soll eventuell auch die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer gekürzt werden.

Weder in den Fraktionen noch unter den Bundesländern gibt es eine einheitliche Meinung. In Bayern haben Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) und der Parteivorsitzende Erwin Huber erst am Freitag ihre innerparteilichen Differenzen beigelegt und drängen jetzt beide auf eine rasche Neuregelung. Dagegen warnte Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) vor Populismus: „Angesichts der großen Löcher im Bundeshaushalt verbieten sich populistische Diskussionen zu Steuersenkungen“, sagte er dem Tagesspiegel.

Umstritten ist auch, ob eine mögliche Reform rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten oder erst ab dem 1. Januar 2008 gelten soll. Millionen Pendler hätten sich bereits Freibeträge auf ihrer Steuerkarte eintragen lassen, warnte Ondracek. Zudem würden alle Steuerbescheide nur vorläufig ergehen, weil das Bundesverfassungsgericht 2008 über die aktuelle Pauschale urteilt. All diese Probleme ließen sich vermeiden, wenn die Bundesregierung bereits für 2007 zur alten Regelung von 30 Cent ab dem ersten Kilometer zurückkehre. Dagegen sei es nicht möglich, rückwirkend die Pendlerpauschale für alle zu kürzen oder die Werbekostenpauschale zu senken. „Eine rückwirkende Verschlechterung ist im Steuerrecht rechtswidrig“, sagte Ondracek. hej

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