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Geld verschenkt: 985 Euro bekommen Berliner im Schnitt vom Finanzamt zurück.

© Daniel Reinhardt/dpa

Finanzamt: Jeder zweite Berliner trödelt mit der Steuererklärung

Bis Donnerstag muss die Steuererklärung 2017 beim Finanzamt sein. Doch viele schaffen das nicht. Und was passiert dann?

Viel Zeit bleibt nicht mehr: Bis Donnerstag müssen all diejenigen, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, ihre Unterlagen beim Finanzamt abgeliefert haben. Doch schon jetzt ist klar, dass ein Großteil der Berliner das wohl nicht schaffen wird. Fast jeder zweite Steuerzahler musste im vergangenen Jahr von den Finanzämtern daran erinnert werden, seiner Pflicht nachzukommen, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen auf Tagesspiegel-Anfrage mit. 513.098 Erklärungen hätten eigentlich bis zum 31. Mai 2017 abgegeben werden müssen, in 253.789 Fällen habe man die Bürger aber an die Abgabe erinnern müssen, sagte Sprecherin Eva Henkel. Die säumigen Steuerzahler machen damit eine beachtliche Quote von 49,46 Prozent aus.

985 Euro bekommt jeder Berliner im Schnitt zurück

Dabei wirbt die Senatsverwaltung damit, dass sich für die meisten Berlinerinnen und Berliner das Ausfüllen der Steuererklärung lohnt. 985 Euro bekomme jeder Bürger im Schnitt zurück, heißt es. Ist es dann nicht unsinnig zu trödeln? „Es stimmt, viele Menschen bekommen Geld zurück“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Allerdings seien das meist Arbeitnehmer, die gar nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu machen, sondern das freiwillig tun können – und das zudem in aller Ruhe. Denn anders als die Bürger, die unter die Erklärungspflicht fallen, haben Arbeitnehmer, die sich aussuchen können, ob sie eine Abrechnung machen oder nicht, vier Jahre Zeit für die Steuererklärung. Die Erklärung für 2017 können sie also noch bis zum 31. Dezember 2021 einreichen.

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen

Anders sieht das bei den Menschen aus, die eine Steuererklärung machen müssen. „Viele müssen Nachzahlungen leisten“, weiß Klocke – kein Wunder, dass sich nicht wenige Betroffene Zeit lassen. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind unter anderem verheiratete Arbeitnehmer mit Steuerklasse V, IV mit Faktor oder VI. Auch wer sich Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen, muss in aller Regel mit dem Fiskus abrechnen, es sei denn, er hat 2017 maximal 11.200 Euro verdient (Ehepaare: 21.250 Euro). Auch bei Nebeneinkünften (Miete, selbstständige Arbeit) über 410 Euro – Minijobs zählen nicht – muss man eine Steuererklärung abgeben. Gleiches gilt, wenn man Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Arbeitslosengeld von über 410 Euro bezogen hat oder für zwei Arbeitgeber tätig war. Anleger müssen tätig werden, wenn sie noch Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge abführen müssen.

Erste Erinnerung im Juli

Wer trödelt, bekommt Post vom Finanzamt. Die ersten Erinnerungsschreiben kommen im Juli, weitere im August, der Rest im September. Wer sich auch dann nicht rührt, muss mit Sanktionen rechnen. „Gegen Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen“, warnt Henkel. Dieser beträgt bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer, maximal 25.000 Euro. Vermeiden lässt sich die Strafe mit einem Antrag an das Finanzamt. Wer absehen kann, dass er bis zum 31. Mai nicht liefern kann, weil Unterlagen fehlen, eine Krankheit oder ein hohes Arbeitspensum dazwischen gekommen sind, sollte um Fristverlängerung bitten und erklären, wie viel zusätzliche Zeit er braucht. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Steuererklärung beauftragt, kann sich ohnehin bis zum 31. Dezember dieses Jahres Zeit lassen – und wird, soweit er die Hilfe schon bei der letzten Erklärung in Anspruch genommen hat, auch jetzt nicht von der Finanzverwaltung angeschrieben.

Mehr Zeit im nächsten Jahr

Menschen, die ohne fachkundige Unterstützung dastehen und Probleme haben, die Frist zu halten, können sich im kommenden Jahr auf Besserung freuen. Die Steuererklärung 2018 muss nicht mehr am 31. Mai, sondern erst am 31. Juli 2019 beim Finanzamt vorliegen. Rheinland-Pfalz erlaubt seinen Bürgern das übrigens schon in diesem Jahr. In allen anderen Bundesländern ist dagegen der 31. Mai, beziehungsweise der 1. Juni Pflicht, wenn Fronleichnam im jeweiligen Bundesland ein Feiertag ist. Um die elektronische Steuererklärung Elster zu propagieren, gewähren einige Finanzverwaltungen wie etwa Nordrhein-Westfalen allerdings schon jetzt einen zweimonatigen Aufschub, wenn man seine Steuererklärung elektronisch abgibt – aber oft nur dann, wenn man sich für dieses Verfahren zuvor formell angemeldet hat.

Keine Belege mehr mitschicken

Mit den neuen Vorschriften will der Fiskus die Abgabe der Steuererklärungen vereinfachen und die Bürokratie verringern. Von einem Punkt profitieren die Bürger dabei schon in diesem Jahr: Belege muss man bereits heute nicht mehr beifügen, es reicht, Versicherungsbescheinigungen, Handwerkerrechnungen oder Reiseabrechnungen zu Hause zu verwahren. Das soll das zeitaufwendige Hin und Herschicken vermeiden.

Berliner Finanzämter arbeiten am schnellsten

Wer in Berlin auf den letzten Drücker seine Unterlagen abgibt, kann dennoch mit einer schnellen Antwort rechnen. Die Berliner Finanzämter sind bundesweit die schnellsten, wenn es darum geht, Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten, hat der Bund der Steuerzahler herausgefunden. 35 Tage warten Berliner im Schnitt – in Nordrhein-Westfalen sind es dagegen sechs Monate.

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