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Wirtschaft: Finanzaufsicht greift Daimler-Chrysler an

Neue Vorwürfe im Prozess um Insidergeschäfte. Mitte Februar soll eine erste Entscheidung fallen

Frankfurt am Main - Der Daimler-Prozess um mögliche Insidergeschäfte beim Rückzug des Ex-Vorstandschefs Jürgen Schrempp steht vor einer Weichenstellung. Im bundesweit ersten Musterprozess über die Ansprüche von Kapitalanlegern nach dem neuen Anlegerschutzgesetz hat das Oberlandesgericht Stuttgart für den 15. Februar einen Verkündungstermin angesetzt. Sollte Richter Claudio Stehle ein Fehlverhalten von Daimler-Chrysler sehen, folgt eine Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Zeugen. In diesem Fall müsste dann wohl neben Schrempp auch Aufsichtsratschef Hilmar Kopper in den Zeugenstand. Neue Schärfe brachte ein diese Woche publik gewordener Brief der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin in den Fall. Demnach habe Daimler die Führungspersonalie bereits länger intern vorbereitet.

Der Rücktritt von Schrempp im Sommer 2005 hatte zu umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Bafin geführt. Die Strafverfolger stellten allerdings im Frühjahr 2006 ihre Ermittlungen ergebnislos ein. Die Bafin untersucht dagegen noch immer, ob Daimler gegen die Pflicht verstoßen hat, kursbewegende Informationen sofort (ad hoc) zu veröffentlichen, was mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet werden könnte. „Eine Entscheidung steht noch aus“, sagte eine Sprecherin.

Doch die Kläger in dem Verfahren sehen ihre Position durch einen Brief der Bafin aus dem Herbst 2005 gestärkt. Nach diesem Schreiben war die Entscheidung zum Führungswechsel bereits 18 Tage vor der Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ gefallen. Spätestens von da an habe eine „Insiderinformation“ vorgelegen. Stehle hatte Ende Dezember bei einer Anhörung der Parteien betont, dass zu entscheiden sei, „wann die Information über Schrempps Rückzug konkret genug und hinreichend wahrscheinlich war“.

Daimler sieht sich jedoch weiter im Recht. „Wir sind überzeugt, dass wir alle Bestimmungen eingehalten haben“, sagte eine Daimler-Chrysler-Sprecherin. Die Öffentlichkeit sei unmittelbar nach der Entscheidung über den Rücktritt informiert worden – und Fakt sei der Rückzug erst mit dem Beschluss des Aufsichtsrates geworden. In Unternehmen gibt es durchaus unterschiedliche Praktiken. VW hatte kürzlich den Führungswechsel im Konzern bereits direkt nach der Sitzung des Präsidiums des Aufsichtsrates bekannt gegeben. Der komplette Aufsichtsrat segnete die Entscheidung formal aber erst Tage später ab.

Die Rechtslage ist verzwickt. Die klagenden Anteilseigner machen geltend, sie seien zu spät über den Abtritt von Schrempp informiert worden. Die Nachricht überraschte die Börse am 28. Juli 2005 und führte zu einem heftigen Kurssprung der Daimler-Aktie von bis zu zehn Prozent. Die Anleger-Anwälte berufen sich auf den Paragrafen 37b des Wertpapierhandelsgesetzes, wonach ein Emittent, der es unterlässt, eine Insiderinformation unverzüglich zu veröffentlichen, Dritten zu Schadenersatz verpflichtet ist. Konkret heißt das, dass Anleger, die noch vor dem Führungswechsel ihre Daimler-Papiere verkauften, den entgangenen Gewinn einfordern können.

Der Fall wird zur Nagelprobe für das neue Anlegerschutzgesetz. Denn auch in anderen Konzernen werden wichtige Entscheidungen im Vorfeld wochenlang vorbereitet – und selbst nach der Beschlussfassung nicht sofort veröffentlicht. So lagen beim Sportwagenbauer Porsche zwischen der Aufsichtsratssitzung zum Einstieg bei VW und der Ad-hoc-Meldung mehrere Tage. Wären die Unternehmen durch eine absolute Publizitätspflicht gezwungen, jede relevante Wasserstandsmeldung aus dem Konzern zu veröffentlichen, würde dies strategische Entscheidungen massiv beeinträchtigen, warnen Kritiker. hz/mwb (HB)

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