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Wirtschaft: Finanzaufsicht rügt Lebensversicherer

(ddp). Lebensversicherer dürfen nach Ansicht der Finanzaufsicht die Gesamtverzinsung von Kundenguthaben nicht von der Höhe des Garantiezinses abhängig machen.

(ddp). Lebensversicherer dürfen nach Ansicht der Finanzaufsicht die Gesamtverzinsung von Kundenguthaben nicht von der Höhe des Garantiezinses abhängig machen. Sie verstoßen damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Donnerstag in Bonn mit. Die von Lebensversicherern erstmals 2004 eingeführte „Spreizung“ sei ein Missstand. Die BaFin habe daher die betroffenen Unternehmen aufgefordert, die Gleichbehandlung der Versicherungsnehmer wieder herzustellen und für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Das Guthaben der Kunden einer Lebensversicherung wird im Regelfall mit einem Rechnungszins (Garantiezins) verzinst, der je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses unterschiedlich hoch ausfallen kann. Daneben erhalten die Versicherungsnehmer eine variable Zinsüberschussbeteiligung.

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